Das Wort Transfer kommt aus dem lateinischen "transferre" und bedeutet hinübertragen oder übertragen. Lerntransfer wiederum findet statt, wenn Azubis das Gelernte in der Praxis anwenden. Beispiele dafür nennt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner Kolumne.

Der Lerntransfer entwickelt sich bei Lehrlingen durch Übungs- oder Lernübertragung. Es handelt sich um den Einfluss von Erlerntem auf nachfolgendes Lernen. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind im Zusammenhang mit anderen Lernzielen aus dem betrieblichen Ausbildungsplan anwendbar. Sie werden verallgemeinert oder abgeleitet, weil sie auf andere Tätigkeiten übertragbar sind.
Wird der Lernvorgang vom vorherigen Lernen gehemmt, entsteht keine Übertragung. Wirken sich die früheren Lernerfahrungen dagegen fördernd auf das weitere Lernen aus, ist das positiv. Beim richtigen Lerntransfer wird dann das in der Praxis angewendet, was der Azubi zuvor in der Theorie gelernt hat.
Beispiele für den Lerntransfer
- Ein Lehrling kann Werkstücke mit Winkeln, Grenzlehren und Gewindelehren prüfen. Diese Fähigkeiten überträgt er beim Auswählen von Materialien.
- Ein Lehrling kann Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen. Diese Fähigkeiten überträgt er beim Durchführen von Wartungsarbeiten nach Vorgabe, Kontrollieren von Betriebsflüssigkeiten und trägt so zur Entsorgung bei.
- Ein Lehrling kann die Lebensmittelhygiene in den betrieblichen Abläufen anwenden und Arbeitsmaterialien zusammenstellen. Diese Fähigkeiten überträgt er beim Vorbereiten von Arbeitsschritten zur Herstellung von Weizenbrot.
- Ein Lehrling kann durch eigenes Verhalten zur kundenorientierten Ausrichtung des Unternehmens und zur Steigerung der Kundenbindung beitragen. Diese Fähigkeiten überträgt er beim Empfangen der Kundschaft, um sie serviceorientiert und mit dem Ziel der Kundenbindung zu betreuen.
Lerntransfer: Ausbilder sollten ihn begleiten
Der Lerntransfer sollte bereits während der Unterweisung gefördert werden. Unabhängig von der gewählten Methode verweist die Ausbilderin oder der Ausbilder ausdrücklich auf entsprechende Tätigkeiten im Betrieb und die Möglichkeiten der Anwendung. Hilfreich sind auch Hinweise auf die positiven Auswirkungen des Gelernten.
An dieser Vorgehensweise sollten sich alle Beschäftigten beteiligen. Das betrifft auch die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften in der Berufsschule.
Ihr Ausbildungsberater Peter Braune
Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.