Kontopfändung Leichter Geld eintreiben im Ausland

Schulden im Ausland einzutreiben ist für Betriebe kompliziert und teuer. Die Europäische Kommission will es Unternehmen nun erleichtern, an ihr Geld zu kommen.

Die Europäische Kommission will es Unternehmen erleichtern, an ihr Geld zu kommen. Foto: Torbz - Fotolia.com

Leichter Geld eintreiben im Ausland

Gläubiger sollen zukünftig in die Lage versetzt werden, in allen EU-Staaten unter denselben Bedingungen Bankguthaben vorläufig pfänden zu lassen. Damit soll sich nach den Vorstellungen der EU-Kommission die Chance erhöhen, das Geld nach einem Gerichtsurteil auch wirklich zu bekommen.

Hintergrund ist, dass oftmals Monate vergehen, bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde: In dieser Zeit können Schuldner die Konten leerräumen. Die Gläubiger bleiben dann trotz Urteil oftmals auf ihren Forderungen sitzen.

Der neue Beschluss zur "vorläufigen Kostenpfändung" soll das nun zukünftig verhindern, indem Gläubiger bis zu einem Gerichtsurteil Schuldnerkonten europaweit sperren lassen können – ohne vorher den Schuldner darüber informieren zu müssen.

Parlament muss noch zustimmen

Laut der Europäischen Kommission haben in Europa rund eine Million kleinere Unternehmen Schwierigkeiten, im Ausland Schulden einzutreiben. So würden Forderungen in Höhe von bis zu 600 Millionen Euro jedes Jahr unnötigerweise abgeschrieben, weil sich Betriebe nicht auf kostspielige Rechtsstreitigkeiten einließen.

"Aufgrund uneinbringlicher Forderungen gehen Unternehmen etwa 2,6 Prozent ihres Jahresumsatzes verloren", sagt EU-Justizkommissarin Viviane Reding. Das sei eine Schwachstelle des Binnenmarktes, bei der dringend Abhilfe geboten sei. Das Europaparlament muss dem Beschluss noch zustimmen.

rh