Bauwirtschaft Lebensgefahr: Glättmaschine auf der Baustelle

Eine Gruppe Bauarbeiter in Karlsruhe musste ins Krankenhaus eingeliefert werden. Der Grund: Schwere Kohlenmonoxid-Vergiftung. Wie Sie sich und Ihre Mitarbeiter schützen.

Damit alles glatt geht: Benzinbetriebene Glättmaschinen nur draußen einsetzen. In geschlossenen Räumen droht Erstickungsgefahr. - © Kara – stock.adobe.com

Kohlenmonoxid (CO) ist ein farb- und geruchloses Atemgift. Menschen können es nicht wahrnehmen - und das macht es so gefährlich. CO blockiert die Sauerstoffaufnahme im Blut. Erste Symptome sind Schwindel oder Kopfschmerzen. Im schlimmsten Fall droht der Erstickungstod.

Glättmaschine im geschlossenen Raum

Benzinmotoren in geschlossenen Räumen stellen eine besonders große Gefahr dar. Vor allem betroffen: Glättmaschinen, die in der Industrie- und Wohnungsbau eingesetzt werden. Die Mitarbeiter bearbeiten damit die Oberfläche von Beton, Estrich oder anderen Fußbodenbelägen. Laut  Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) ist der Einsatz benzinbetriebener Glättmaschinen in ganz oder teilweise umschlossenen Arbeitsbereichen daher verboten.  "Bei Glättmaschinen mit Benzinmotoren ohne Katalysator ist die Konzentration von Kohlenmonoxyd (CO) in der Luft am Arbeitsplatz so hoch, dass akute Vergiftungsgefahr besteht", Frank Werner, stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Der zulässige Arbeitsplatzgrenzwert von CO liegt derzeit bei 35 Milligramm pro Kubikmeter. Wird eine Glättmaschine mit Benzinmotoren ohne Katalysator im geschlossenen Raum eingesetzt, können die Werte auf bis zu 250-500 Milligramm pro Kubikmeter ansteigen.

Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht

Bevor die Glättmaschine zum Einsatz kommt, ist ein Blick in die Herstellerangaben Pflicht. Der Einsatz benzinbetriebener Maschinen in geschlossenen Räumen ist oft schon laut Betriebsanleitung verboten oder nur bei besonderen Maßnahmen erlaubt. Als nächsten Schritt müssen sich Betriebe Vorsorge-Maßnahmen (z.B. arbeitsmedizinisch) überlegen und planen. Zu diesem Thema berät die BG BAU alle interessierten Unternehmer.

Alternativen zur benzinbetriebenen Glättmaschine

Es gibt Alternativen wie zum Beispiel elektrobetriebene Glättmaschinen. Laut Frank Werner sind diese sinnvoll im Wohnungsbau. Im Estrich- und Industriebodenbau sind gasbetriebene Maschinen von Vorteil. Wenn die benzinbetrieben Glättmaschine im Einsatz bleiben soll, können Katalysatoren angeschafft werden. Aber auch hier sind die Einsatzgrenzen sehr eng.

Für den Neukauf von Glättmaschinen mit Katalysator oder die Nachrüstung, können Mitgliedsunternehmen der BG BAU einen Zuschuss von bis zu 250 Euro beantragen. Die Anschaffung von gasbetriebenen Doppel-Glättmaschinen wird von der BG BAU mit bis zu 500 Euro gefördert. Informationen zu den Fördersummen und -voraussetzungen finden Sie unter www.bgbau.de/praemien. Anfragen unter der E-Mail: arbeitsschutzpraemien@bgbau.de, Antragsteller erhalten Auskünfte unter Telefon: 0231 5431-1007. dhz