Patent für Line-Traction-Antrieb Landmaschinen Müller: Der lange Weg zum Patent

Werner Müller hat einen Allradantrieb ohne Differenzial entwickelt und international schützen lassen. Doch die Fahrzeughersteller wollten einen Nachweis sehen, den er nicht erbringen konnte. Wie dem Landmaschinenmechanikermeister aus dem Schwarzwald die Wende gelang und was er über Patente gelernt hat.

Demonstration des Antriebssystems Line Traction
Ein Fahrzeug mit Line-Traction-Antrieb bleibt auch im steilen Gelände lenkbar. - © Müller Landmaschinen

Umfangreich und aufwendig sei die Patentanmeldung gewesen, so erinnert sich Werner Müller. "Viele Menschen stellen sich vor, man patentiert einfach etwas. Aber das ist weit gefehlt."

Patentwürdig müsse die Erfindung sein und weltweit dürfe sie nicht bekannt sein. Genau das traf auf den Line-Traction-Antrieb zu, den der Landmaschinenmechanikermeister aus Bonndorf im Schwarzwald entwickelt hat. Das Allrad-Antriebssystem kommt ohne Differenzial aus. Die Drehzahl wird, abhängig von Lenkwinkel und Geschwindigkeit, für jedes Rad individuell und in Echtzeit geregelt. Damit ist der Antrieb interessant für alle Länder und Regionen mit Berglandwirtschaft.

Zunächst stellte sich der Erfinder deshalb früh die Frage, in welchen Ländern seine Technik überhaupt geschützt werden sollte. "Ein deutsches Patent können Dritte in Deutschland nicht verwerten. Aber einen Kilometer weiter über die Schweizer Grenze kann es nachgebaut werden. Das machte keinen Sinn", sagt Müller.

Europa- und weltweites Patent

Bereits 2002 hatte mit dem Line Traction 2 (LT 2) alles angefangen. Nach jahrelanger Entwicklung entschied sich Werner Müller beim LT 3 für ein deutsches Patent, das 2011 erteilt wurde und nun – 20 Jahre – noch bis 2031 gültig ist. Im gleichen Jahr wurde das Patent auf EU-Länder und dann weltweit ausgeweitet.

Um die Patentanmeldung aufzusetzen, ließ sich Werner Müller von einem Patentanwalt beraten. "Das ist ja eine eigene Welt." Es müsse genau beschrieben werden, was an der Lösung neu ist und wie sie funktioniert. "Manche glauben, man könne eine Patentanmeldung selbst schreiben, aber das geht nicht", weiß Werner Müller, der in diesem Jahr nach 40 Jahren die Geschäftsführung von Müller Landmaschinen an seine drei Kinder übergeben hat. "Gerade bei einer komplexen Erfindung muss der Prüfer verstehen, worin der Unterschied liegt."

Aebi bereitet nun Serienproduktion vor

Was auf den ersten Blick ähnlich aussehe, könne sich bei genauerem Hinsehen jedoch als etwas völlig anderes erweisen. Das Patent allein garantierte ihm allerdings noch keinen wirtschaftlichen Erfolg. Zwar hätte Müllers Unternehmen Fahrzeuge mit dem neuen Antrieb umbauen können, aber "ich selbst hatte ja keinen eigenen Markt, um diese Fahrzeuge dann in größerem Umfang zu verkaufen", so Müller. Er stellte seine Idee also Fahrzeugherstellern vor, stieß aber zunächst auf Ablehnung. "Das Patent wollte niemand kaufen", erinnert er sich. Die Hersteller hätten sehen wollen, dass die Technik funktioniert und sich auch rechnet. Diesen Nachweis, dass der Antrieb mit einem Fahrzeug funktioniert, konnte Müller aber ja nicht erbringen.

Erst eine Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und eine Förderung über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) brachten die Wende. Ein erneuter Kontakt zu Aebi verlief endlich positiv. Der Hersteller für Spezialfahrzeuge für die Kommunal- und Landwirtschaft stellte ein Fahrzeug zur Verfügung, welches das Team von Müller Landmaschinen umrüstete. Der Prototyp überzeugte und 2025 erhielt Werner Müller für seine patentierte Erfindung den Innovation Award in Gold. Aebi bereitet nun die Serienproduktion mit LT 3-Antrieb vor, so Werner Müller.