Bundestagspräsident Norbert Lammert hat das Versagen des Parlaments bei der vom Verfassungsgericht geforderten Korrektur des Wahlrechts kritisiert: "Die Situation ist ärgerlich und zweifellos auch peinlich", sagte der CDU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".
Lammert beklagt Versagen des Bundestags bei Wahlrechtsreform
München (dapd). Bundestagspräsident Norbert Lammert hat das Versagen des Parlaments bei der vom Verfassungsgericht geforderten Korrektur des Wahlrechts kritisiert: "Die Situation ist ärgerlich und zweifellos auch peinlich", sagte der CDU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".
Indirekt bezog er sich damit vor allem auf die schwarz-gelbe Koalition, die über die Mehrheit im Bundestag verfügt, sich aber bislang nicht auf eine Reform des Wahlrechts verständigt hat. Zuletzt war ein Vorschlag von Experten der Union und der Liberalen am Widerstand der FDP-Fraktion gescheitert.
Niemand könne sich damit entschuldigen, man sei vom Handlungsbedarf überrascht worden, sagte der Bundestagspräsident mit Blick auf die von Karlsruhe eingeräumte dreijährige Frist für eine Korrektur, die Ende Juni abläuft. Lammert räumte ein, dass dem Ansehen des Bundestags Schaden entstehe, wenn der Eindruck erweckt werde, das Parlament halte sich nicht an die Vorgaben des Verfassungsgerichts.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 eine Regelung des Wahlgesetzes für verfassungswidrig erklärt, die es möglich machte, dass eine Partei im Falle von weniger Stimmen einen Sitz mehr im Parlament erhält oder auch im Falle von mehr Stimmen einen Sitz weniger. Dieses negative Stimmgewicht verstoße gegen den Grundsatz der Gleichheit im Wahlrecht, weil es die Absicht des Wählers bei der Stimmabgabe in ihr Gegenteil verkehre. Das Gericht verlangte eine Reform des Wahlrechts bis zum 30. Juni 2011.
dapd
