Gewerbesteuer Lagerkosten dürfen nicht automatisch hinzugerechnet werden

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags werden Mieten und Pachten nach § 8 Nr. 1 Gewerbesteuergesetz anteilig hinzugerechnet. Was viele Unternehmer und Steuerberater bisher nicht beachteten: Auch die Mieten für Fremdlager oder den Messestand erhöhen der Gewerbeertrag.

 In einer Verfügung stellte die Oberfinanzdirektion Magdeburg nun klar, dass nicht automatisch die vollen Lagerkosten hinzugerechnet werden dürfen (Verfügung vom 07.05.2012 - G 1422 – 67 – St 216). Denn werden vom Inhaber des Lagers weitere Serviceleistungen abgerechnet, sind diese auszugliedern.

Beispiel: In der Abrechnung über Lagergeld für die Einlagerung von Möbeln in Höhe von 10.000 Euro pro Jahr stecken Kosten für die Belüftung und Heizung von 3.000 Euro. Folge: Es werden bei der Hinzurechnung nur die 7.000 Euro erfasst.

Tipp: Bei hohen Lagerkosten sollten in der Rechnung unbedingt zwischen den einzelnen Leistungen wie Miete und zusätzlicher Service unterschieden werden, nur so akzeptiert das Finanzamt im Zweifel die geringere Zurechnung. bek