Hörgeräteakustiker informieren Lärm am Arbeitsplatz: Wann ist ein Gehörschutz Pflicht?

Lärm, vor allem wenn er lange andauert, ist unangenehm und schädlich. Gehört er zum Arbeitsalltag, braucht das Gehör Schutz. Doch ab wann sollte man einen Gehörschutz tragen – und wann ist er Pflicht?

Gehörschutz
Arbeiten, wo es laut ist – dies erfordert besondere Hilfsmittel und Vorkehrungen, um auf Dauer gesund und leistungsfähig zu bleiben. Gehörschutz ist Pflicht. - © Africa Studio - stock.adobe.com

85 dB(A) sind laut, aber für die meisten Menschen ist die persönliche Schmerzgrenze oft erst bei Lautstärken ab 130 dB (A) erreicht. Das ist tückisch, denn dann ist das Gehör bereits deutlich überlastet und kann geschädigt werden. Schon Lärm mit einer Lautstärke von 85 dB(A) gilt als Grenze, die man nicht überschreiten sollte, wenn dieser über eine längere Zeit anhält. Anders gesagt: "Wenn bei der Arbeit ein Tages-Lärmexpositionspegel von mehr als 85 dB(A) am ungeschützten Ohr entsteht, muss grundsätzlich Gehörschutz getragen werden." So schreibt es die aktuelle Lärmschutzverordnung vor.

Gehörschutz gehört zur Persönlichen Schutzausrüstung

Über die Pflichten in Sachen Gehörschutz informiert nun die Bundesinnung der Hörgeräteakustiker in einer aktuellen Mitteilung. Darin weist sie darauf hin, dass schon bei anhaltendem Lärm ab 85 dB (A) über eine Acht-Stunden-Schicht das Gehör geschädigt werden kann. Deshalb ist das die Obergrenze, ab der man auf jeden Fall einen Gehörschutz tragen sollte. Arbeitgeber lärmintensiver Branchen wie beispielsweise im Baugewerbe haben die Pflicht, den Mitarbeitern entsprechende Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen. Werden am Arbeitsplatz gesetzliche Grenzwerte überschritten, ist Gehörschutz Teil der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und muss ihren jeweiligen Vorgaben entsprechen.

Grundsätzlich gibt es für einen geeigneten Gehörschutz nach Angabe der Bundesinnung unterschiedliche Lösungen – vom Kapselgehörschutz bis hin zum individuell maßgefertigten Gehörschutz. "Welche Gehörschutzlösung sich am besten für wen eignet, hängt immer vom jeweiligen Arbeitsplatz, der Lärmbelastung dort und dem Einsatzszenario ab. Hörakustiker können dazu beraten", raten die Experten und weisen darauf hin, dass entscheidend sei, dass das Gehör durch die gewählte Lösung ausreichend und zuverlässig geschützt ist. Zudem sollte der Gehörschutz so viel Tragekomfort bieten, dass man ihn auch durchgehend bei der Arbeit in Lärmbereichen trägt.

Gehörschutz kann wichtige Signale durchlassen

Denn Lärmbelastungen sind nicht zu unterschätzen. Wer sein ungeschütztes Gehör großen Lautstärken oder dauerhaftem Lärm aussetzt, riskiert einen Tinnitus, ein Knalltrauma und einen irreversiblen Hörverlust. Lärmschwerhörigkeit gehört zu den häufigsten anerkannten Berufskrankheiten in Deutschland.

Wenn das Gehör einmal geschädigt ist, bedarf es oftmals technischer Lösungen, um einerseits wieder besser hören zu können und andererseits auch einen ausreichenden Schutz zu erhalten. Diese technischen Lösungen sind mittlerweile so ausgefeilt, dass die Hörsysteme Stimmen und auch so etwas wie Warnsignale bei der Arbeit hörbar und verständlich herausfiltern und gleichzeitig Grenzwert für den Tages-Lärmexpositionspegel helfen einzuhalten. So soll sich die bestehende Hörschädigung nicht verschlimmern. Beratungen dazu bietet der Bundesinnungsverband. jtw