Arbeitsschutz Lärm am Arbeitsplatz: Die fünf größten Fehler

Laut Institut für Arbeitsschutz (DGUV) sind 20 Prozent der Arbeitnehmer in Europa zu hohen Lärmpegeln ausgesetzt, weil die Gefahrenquelle häufig vernachlässigt wird. Das sind die fünf größten Fehler mit Lärm am Arbeitsplatz.

In Europa sind rund 20 Prozent der Arbeitnehmer zu hohen Lärmpegeln ausgesetzt. - © Foto: Colourbox

Schwerhörigkeit aufgrund andauernder Lärmbelastung am Arbeitsplatz ist die häufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Zwar gibt es von der EU (Europäischen Union) verbindliche Grenzwerte für "Lärm am Arbeitsplatz", dennoch wird diese Gefahrenquelle häufig vernachlässigt und unterschätzt. "Oder die Messungen werden nicht professionell durchgeführt", sagt  Ralph Schöne vom Spezialisten für Lärmmesstechnik Cirrus Research. Das sind die fünf größten Fehler mit Lärm am Arbeitsplatz.

1. Problem ignorieren 

"Warum dies ein Fehler ist, erklärt sich fast von selbst", sagt der Experte. Mitarbeiter könnten zu hohen Lärmpegeln ausgesetzt sein, die das Hörvermögen schädigen. Lärm kann außerdem die Konzentration beeinträchtigen und so zu Fehlentscheidungen und Unfällen führen. Schöne: "Nicht zu vergessen die Sanktionen im Fall eines Verstoßes gegen die EU-Direktive."

Mitarbeiter sollten Problem ansprechen

Deshalb sollten Mitarbeiter ihren Chef bei zu hohen Lärmbelastungen durchaus auf das Problem ansprechen, anstatt es zu ignorieren. Die Aufgabe des Vorgesetzten ist es, die mögliche Gefährdung durch Lärm zu identifizieren und sich einen Überblick über die Situation der Mitarbeiter zu verschaffen.

"Entspricht diese nicht den Aktionspegeln und Grenzwerten, sollte ermittelt werden, was zu tun ist. Können Maßnahmen zur Lärmminderung durchgeführt werden oder muss beispielsweise ein Gehörschutz bereitgestellt werden?", erläutert Schöne. Ganz wichtig: Der Chef sollte in Sachen Lärm regelmäßig  Gefährdungsbeurteilungen durchführen. 

2. Ungeeignetes Gerät beim Messen verwenden  

Es gibt verschiedene Arten von Lärmmessgeräten – unterteilt in Handgeräte und befestigte Geräte. Deshalb die alles entscheidende Frage: Wird das richtige Gerät verwendet? Entspricht es dem geforderten Standard und kann es kalibriert werden? "Wenn nicht, sind häufig unbrauchbare Messergebnisse die Folge. Das ist teuer und ärgerlich", warnt der Lärmschutz-Experte.

Kompliziertes Gerät ist nicht immer das Beste

Deshalb sollte vorab geklärt werden, ob eine feste Installation möglich ist oder ob die Mitarbeiter das Gerät den ganzen Arbeitstag dabei haben müssen. Schöne: "In diesem Fall ist ein spezielles Lärmdosimeter die richtige Wahl." Wichtig: Das komplizierteste Gerät ist nicht immer zwingend das Beste für die jeweiligen Bedürfnisse.

3. Fehlerhaftes messen

Diesen Fehler kann auch das beste Gerät nicht ausbügeln. Die Folge: Die Ergebnisse sind nicht präzise und damit nicht repräsentativ. Das bedeutet, die Messwerte können bei möglichen Auseinandersetzungen infrage gestellt werden.

Gemäß EU-Direktive soll eine arbeitsplatzbezogene Messung in Kopfhöhe erfolgen. Vorzugsweise ohne den betreffenden Mitarbeiter am Arbeitsplatz. Wenn der Mitarbeiter anwesend sein muss, dann sollte die Messung im Abstand von mindestens 15 Zentimetern erfolgen. Zusätzlich ist eine Überprüfung, ob der entsprechende Kollege Rechts- oder Linkshänder ist, empfehlenswert. Auch das kann entscheidenden Einfluss auf die Messergebnisse haben.

Fachkundige Personen müssen messen

Wichtig: Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von fachkundigen Personen durchgeführt wird. Verfügt niemand im Betrieb selbst über die entsprechenden Kenntnisse, muss fachkundige Beratung zugezogen werden. Das heißt, die Firma muss auch nicht selbst über die entsprechenden Messgeräte verfügen, wenn sie regelmäßig einen Experten mit der Messung beauftragt.  

4. Das Gerät vorher nicht kalibrieren  

"Wie soll man ohne Kalibrierung wissen, ob Ihr Gerät beschädigt wurde oder Fehlfunktionen aufweist", gibt Ralph Schöne zu bedenken. Besonders das Mikrofon ist ein sensibler Bestandteil des Messgeräts. Deshalb lautet die Devise: vor und nach der Messung einen Schallkalibrator verwenden. Schöne: "Am besten man bestellt den Kalibrator direkt mit dem Gerät mit, dann ist es definitiv das richtige Modell. Ein wichtiger Hinweis dazu: Der Kalibrator sollte mindestens Klasse 2 gemäß IEC 60942:2003 erfüllen."

Alle zwei Jahre Werkskalibrierung vorgeschrieben

Zusätzlich zur Kalibrierung müssen die Geräte mindestens alle zwei Jahre werkskalibriert werden. Damit wird sichergestellt, dass sowohl Schallpegelmesser als auch Kalibrator fehlerfrei arbeiten.

5. Das Optimierungspotenzial nicht nutzen  

Ob leisere Maschinen, angepasste Arbeitszeiten, Schallschutzwände oder lärmabsorbierende Verkleidungen – generell gilt: Potenzielle Verbesserungen beim Lärmschutz sollten immer ausgeschöpft werden.

"Hat man eine Gefährdung durch Lärm festgestellt und Gehörschutz bereitgestellt beziehungsweise die Umgebungsgeräusche auf unter 70 Dezibel gesenkt, bleibt dennoch eine Restgefährdung bestehen. Also sollte man sich immer fragen, wie diese zu reduzieren ist", sagt Experte Schöne.

Überschutz ist auch nicht gut

Das andere Extrem: Bringen die bisherigen Maßnahmen eine Art Überschutz für die Mitarbeiter mit sich, sind diese möglichweise nicht mehr in der Lage Warngeräusche wahrzunehmen. dhz/pm