Brandenburg und Sachsen sind im Bundesrat mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Länderklausel aus dem geplanten Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zu streichen. Die Klausel erlaubt einzelnen Bundesländern, bestimmte Gebiete oder ihr ganzes Territorium als mögliche Speicherregionen auszuschließen.
Länderklausel bleibt im Gesetz zur unterirdischen CO2-Speicherung
Berlin (dapd-lbg). Brandenburg und Sachsen sind im Bundesrat mit ihrem Vorstoß gescheitert, die Länderklausel aus dem geplanten Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid zu streichen. Die Klausel erlaubt einzelnen Bundesländern, bestimmte Gebiete oder ihr ganzes Territorium als mögliche Speicherregionen auszuschließen. Der Forderung nach einer Streichung schloss sich der Bundesrat bei der ersten Beratung über den Gesetzesentwurf am Freitag nicht an.
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung einen Beitrag dazu leisten, den Ausstoß an klimaschädlichem Kohlendioxid (CO2) zu vermindern. Aus ihrer Sicht bieten Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von CO2 in tiefen geologischen Gesteinsschichten - sogenannte CCS-Technologien - eine Möglichkeit, die Emissionen aus Industrieanlagen und Kraftwerken in die Atmosphäre zu verhindern.
Zurzeit befinden sich diese Technologien im Entwicklungsstadium. Geprüft werden müssen noch die wirtschaftliche und technische Machbarkeit sowie mögliche Risiken für die Umwelt. Mit dem Gesetz soll ein Rechtsrahmen für die Demonstration und die Anwendung von Technologien zum Abscheiden von CO2 und zum Transport geschaffen werden. Die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid soll zunächst nur erprobt werden. Auch dafür ist das Gesetz nötig.
Der sächsische Wirtschaftsminister Sven Morlok (FDP) sagte, nicht in allen Bundesländern gebe es für die Speicherung geeignete Regionen. Aber in welchem Umfang man Gebiete von der Speicherung ausschließen dürfe, werde mit dem Gesetz nicht ausreichend geklärt.
Der brandenburgische Wirtschaftsminister Ralf Christoffers (Linke) sagte, um dem Klimawandel entgegenzuwirken, gehe kein Weg daran vorbei, den CO2-Ausstoß drastisch zu verringern. Eine Möglichkeit dafür sei die CCS-Technologie. Über deren Risiken und Lasten dürften nicht die einzelnen Länder entscheiden. Denn der Klimaschutz dürfe nicht "föderalisiert" werden.
In Brandenburg erprobt der Energiekonzern Vattenfall die CCS-Technologie bei der Kohleverstromung. Zur unterirdischen Speicherung von CO2 sollen zwei mögliche Lagerstätten in Ostbrandenburg erkundet werden. Dagegen gibt es starken Widerstand in den Regionen.
Der schleswig-holsteinische Arbeitsminister Heiner Garg (FDP) sagte, mit der Klausel bekämen die Länder Entscheidungsmöglichkeiten an die Hand, die von der EU ursprünglich nicht vorgesehen gewesen seien. Diese Möglichkeiten dürften nicht gestrichen werden. Denn sein Bundesland wolle in den geologischen Speichern lieber Vorräte an Methan-Gas statt "Müll" speichern, wie Garg das CO2 nannte.
dapd
