Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten für neue Gebäude und Therapieangebote zu beteiligen.
Länder wollen den Bund an den Kosten für die Sicherungsverwahrung beteiligen
Osnabrück (dapd-nrd). Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung haben die Länder die Bundesregierung aufgefordert, sich an den Kosten für neue Gebäude und Therapieangebote zu beteiligen. Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU): "Wenn der Bund nach dem Karlsruher Urteil nun eine erweiterte Zuständigkeit im Vollzug der Sicherungsverwahrung für sich erkennt, dann muss er auch die Kosten für neue Gebäude und zusätzliches Personal anteilig übernehmen." Die Frage der Kostenlast richte sich nach der Zuständigkeit, betonte Busemann.
Ähnlich äußerte sich Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU): "Das Bundesverfassungsgericht hat die Reform der Sicherungsverwahrung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern bezeichnet. Deshalb darf die Bundesregierung die finanziellen Folgen nicht allein den Ländern überlassen", sagte sie der Zeitung.
Busemann warf der schwarz-gelben Koalition in Berlin mangelnde Selbstkritik im Lichte des Urteils vor. "Die Bundesregierung hat die ganze Paragrafen-Litanei vom Verfassungsgericht um die Ohren gehauen bekommen." Deshalb habe er wenig Verständnis dafür, wenn nun aus Berlin in erster Linie auf die Länder gezeigt werde.
dapd