Die Kritik an der Reform der Erbschaftsteuer wird immer lauter. So dringt auch der Bundesrat auf eine Reihe von Änderungen bei der geplanten Erbschaftssteuerreform. Von Karin Birk, Berlin
Länder wollen Betriebserben stärker entlasten
Die Länderkammer wendet sich unter anderem dagegen, dass Firmenerben für eine steuerliche Begünstigung den Betrieb 15 Jahre lang fortführen müssen. Diese Haltefrist soll nach dem Willen der Länderkammer auf 10 Jahre verkürzt werden. Fünfzehn Jahre sind "sehr viel", sagte Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) in der Bundesratsdebatte. Darüber müsse noch einmal gesprochen werden. Zugleich wies Koch darauf hin, dass es im Interesse der Länder sei, diese reine Landessteuer zu erhalten. Er betonte aber, dass mit der Reform die Zahl der von der Erbschaftsteuer betroffenen weiter sinke. Auch würden kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe von dem Risiko befreit, Erbschaftsteuer zahlen zu müssen.
Bundesländer erhalten vier Milliarden Euro
Zeitgleich zu den Beratungen im Bundesrat verteidigte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) im Bundestag den Gesetzesentwurf zur Reform der Erbschaftsteuer, die den Bundesländern stabile Einnahmen in Höhe von vier Milliarden Euro bringt. Die Reform erleichtere die Unternehmensnachfolge und mache auch steuerfreie kleinere Erbschaften im engeren Familienkreis möglich.
Es sei das erste Mal, dass es eine pauschale Steuerbefreiung von 85 Prozent des Betriebsvermögens gebe. Berücksichtige man noch die Freibeträge bedeute dies, dass "dreiviertel aller Betriebe in Deutschland mit der Erbschaftsteuer nichts zu tun haben", ergänzte er. Auch blieben Betriebsvermögen von bis zu einer Million Euro unbesteuert.
Für dieses Privileg fordere er aber auch eine Gegenleistung. Von einer Aufweichung der Auflagen zur Fortführung wie der Haltefrist von 15 Jahren und dem Erhalt der Lohnsumme über zehn Jahre wollte Steinbrück deshalb nichts wissen. Auch müssten Nachkommen von größeren Erbschaften und entferntere Verwandte ihren Teil zur Gegenfinanzierung der Erbschaftsteuer-Reform beitragen. Künftig gelte zwar: "Oma ihr klein Häuschen bleibt steuerfrei", sagte er. "Oma ihre Villa mit Park und Seezugang wird aber einen Beitrag leisten", ergänzte er.
Belastungen für Unternehmensnachfolger nachbessern
Unterdessen forderten Oppositionspolitiker und Wirtschaftsverbände wie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Belastungen für die Unternehmensnachfolger im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren noch nachzubessern: "Die betriebliche Haltefrist muss auf zehn Jahre verkürzt werden", forderte ZDH-Präsident Otto Kentzler. Außerdem müsse eine anteilige Begünstigung für jedes Jahr der Fortführung gewährt werden.
Der Bundestag müsse hier den Empfehlungen des Finanzausschusses folgen, dass nicht jemand der die Fortführungsregel zum Ende der Haltefrist genauso behandelt werde, wie jemand, der das Unternehmen schon zu Beginn der Haltefrist verkauft. Nachbesserungen seien außerdem bei der Ausgestaltung des betrieblichen Abzugsbetrages und der so genannten Lohnsummenklausel notwendig. Hier dürfe der bürokratische Aufwand für die Betriebe nicht größer werden als die tatsächliche Erbschaftsteuerentlastung. Auch dürfe das künftige Bewertungsverfahren die Ziele der Reform nicht konterkarieren.