Verstößt gegen Europarecht, ist nicht verfassungskonform, dafür zustimmungspflichtig: Die Länder haben an der Pkw-Maut von Bundesverkehrsminister Dobrindt allerhand auszusetzen. Sie warnen vor negativen Auswirkungen für Autofahrer und Unternehmen.

Bundesrat gegen Dobrindt: In seiner Sitzung hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Pkw-Maut von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt abgelehnt. Das Gesetz verstoße in seiner jetzigen Form gegen europäisches Recht, vermuten die Abgeordneten der Länderkammer. Grund ist die zeitgleiche Entlastung inländischer Autofahrer über die Kfz-Steuer.
Mit dem Gesetzentwurf möchte die Bundesregierung die Pkw-Maut für Autobahnen und Bundesfernstraßen einführen. Die Abgabe soll für in- und ausländische Pkw gelten, wobei Halter nicht in Deutschland zugelassener Wagen zunächst nur auf Autobahnen abgabepflichtig wären. Inländische Fahrzeughalter sollen die Maut grundsätzlich für ein Jahr entrichten (Höchstsatz 130 Euro).
Hoher bürokratischer Aufwand
Bevor das Gesetz in Kraft tritt, müsse die EU-Kommission nun eine abschließende Stellungnahme abgeben, forderten die Abgeordneten der Länderkammer jedoch. Auch müsse sichergestellt werden, dass die Pkw-Maut wieder außer Kraft gesetzt werden kann, sollte sich herausstellen, dass die Entlastung inländischer Autofahrer über die Kfz-Steuer nicht rechtens sei. Sonst drohe eine Doppelbelastung.
Bedenken äußerte der Bundesrat außerdem hinsichtlich des hohen bürokratischen Aufwandes. Wegen der hohen Verwaltungskosten "seien keine oder nur sehr geringe zusätzliche Einnahmen zu erwarten", heißt es in einer Stellungnahme des Bundesrates. "Diese Pkw-Maut kostet viel, aber sie bringt wenig", sagte der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Torsten Albig (SPD). "Wir werden mit Millionen und Abermillionen Bescheiden konfrontiert, die wir alle zu kontrollieren haben."
Dobrindt: Pkw-Maut ist eine Gerechtigkeitsfrage
Verkehrsminister Dobrindt verteidigte sein Konzept jedoch vor der Länderkammer. Die Pkw-Maut sei "sinnvoll, fair und gerecht". Sein Entwurf folge dem Prinzip, Nutzer an der Finanzierung der Infrastruktur zu beteiligen. Das sei ein völliger Systemwechsel und eine Gerechtigkeitsfrage.
Doch der Bundesrat hat noch weitere Kritikpunkte. Anders als von der Bundesregierung bislang vorgesehen, müssten die Länder dem Gesetz zustimmen – wegen der vorgesehenen Aufgabenübertragung auf die Kfz-Zulassungsstellen. Und auch verfassungsrechtliche Bedenken gibt es: Insbesondere die Aufgabenübertragung auf kommunale Behörden könne gegen das grundgesetzliche Verbot der Mischverwaltung verstoßen.
Bevor nun der Bundestag über das Gesetz berät, wird sich die Bundesregierung mit den Kritikpunkten des Bundesrates beschäftigen müssen. dhz