„Kurzarbeiterregelung verlängern?“

Nutzt das Kriseninstrument weiterhin oder schadet es inzwischen?

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    Karl Schiewerling MdB, arbeitsmarktpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.Foto: CDU/CSU-Fraktion
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    Prof. Klaus F. Zimmermann, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin).Foto: IZA

„Kurzarbeiterregelung verlängern?“

PRO Die vergangenen Monate haben eindrucksvoll gezeigt, dass Kurzarbeit eine richtige und nachhaltige Antwort auf die Krise ist. Die Kurzarbeiterregelung der Regierung Merkel hat sich als das „Kriseninstrument Nr. 1“ bewährt. Alle anderen Länder beneiden uns darum. Mit dem Kurzarbeitergeld können Unternehmen schwierige Zeiten überstehen, ohne Mitarbeiter entlassen zu müssen. Hunderttausende Arbeitsplätze konnten gerettet werden, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen. Dadurch wurde wertvolles Wissen im Betrieb gehalten. Sobald sich die Auftragslage bessert, stehen die kompetenten Mitarbeiter zur Verfügung und die Betriebe müssen nicht lange und kostspielig nach neuem, qualifiziertem Personal suchen.

Dieses Jahr wird es aber noch keine Entwarnung am Arbeitsmarkt geben. Manche Firmen erreicht die Auswirkung der Krise verzögert. Deshalb werden CDU/ CSU weiterhin alles tun, damit Menschen nicht ihren Job und Familien ihre Existenzgrundlage verlieren. Die Unternehmen müssen jetzt unterstützt werden, um ihre nicht ausgelasteten Belegschaften über die Krise hinweg halten zu können. In dieser Situation ist es besonders wichtig, ein klares Signal für die Erhaltung der Arbeitsplätze und Planungssicherheit für die Arbeitgeber zu schaffen. Kurzarbeit hilft, damit Menschen ihre Arbeit behalten und eine gute Zukunftsperspektive haben. Und sie hilft, damit die Unternehmen gestärkt aus der Krise hervorgehen und international wettbewerbsfähig bleiben.

CONTRA Kurzarbeit ist ein gutes Instrument zur Beherrschung kurzfristiger, unvorhersehbarer Nachfrageschwankungen. So kann flexibel auf unverschuldete Wirtschaftslagen reagiert werden. Staatlich gefördert werden Arbeitsausfälle sozial abgefedert. Wenn sich die Auftragslage verbessert, steht das Personal wieder voll zur Verfügung.

Kurzarbeit darf aber kein Instrument zur Zementierung überholter Marktstrukturen und der Vermeidung der Folgen von Managerfehlern und selbstverschuldeter Unternehmenspolitik sein. Deshalb sollten Unternehmen und Branchen gar nicht erst Kurzarbeit staatlich gefördert einsetzen dürfen, wenn sie die Krise nicht unverschuldet getroffen hat. Auch können sich Gewöhnungseffekte einstellen: Eine lange Inanspruchnahme von Kurzarbeit birgt die Gefahr, Anstrengungen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Ausrichtung an neue Marktgegebenheiten, die auch Personalveränderungen erfordern, zu vernachlässigen. Die Förderung von Kurzarbeit muss rechtzeitig beendet werden, auch wenn sie ursprünglich berechtigt war. Sonst sind die volkswirtschaftlichen Folgen sehr groß: Trotz Subventionen gehen Arbeitsplätze verloren. Wir benötigen jetzt keine Ausweitung, sondern eine Rücknahme der großzügigen Ausweitung der Kurzarbeit auf die Regelungen vor der großen Wirtschaftskrise. Dies geht, da sich die Lage am Arbeitsmarkt fühlbar entspannt und Kurzarbeit keine krisenbedingte Basis mehr hat.