Kurz und bündig

Kurz und bündig

Wechsel: Beträgt die Restnutzungsdauer eines Anlagegegenstandes, bisher degressiv abgeschrieben wurde, nur noch drei Jahre, bringt ein Wechsel zur linearen Abschreibungsmethode 2010 eine deutlich höhere Abschreibung.

Lager: Wer ein Lager für betriebliche Waren in seiner Wohnung oder im Keller hat, darf die Kosten dafür als Betriebsausgaben abziehen.

Da ein Lager kein Arbeitszimmer ist, dürfen die anteiligen Kosten unbegrenzt abgezogen werden.

Ersatz: Wurde ein Gegenstand 2010 wegen höherer Gewalt zerstört (Hochwasser, Feuer, Diebstahl) und die Versicherung zahlte mehr als den Buchwert, müsste eigentlich ein Gewinn ausgewiesen werden. Doch ist 2011 eine Ersatzbeschaffung geplant, muss 2010 kein Buchgewinn ausgewiesen werden. Es wird vielmehr eine erfolgsneutrale Rücklage für Ersatzbeschaffung in der Bilanz ausgewiesen.

Doppelzahlung: Hat ein Kunde 2010 versehentlich doppelt bezahlt, wirkt sich diese Zahlung bei bilanzierenden Betrieben nicht aus. Der Einnahmenbuchung steht eine Verbindlichkeit auf Rückzahlung gegenüber. Umsatzsteuer wird jedoch aus der versehentlichen Doppelzahlung fällig.