Verbraucher sollen künftig schneller und leichter bei Behörden Auskunft über Produkte bekommen. Denn als Konsequenz aus dem Dioxinskandal beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin, das Gesetz zur Verbraucherinformation neu zu fassen.
Künftig schnellere Produktinformationen von Behörden
Berlin (dapd). Verbraucher sollen künftig schneller und leichter bei Behörden Auskunft über Produkte bekommen. Denn als Konsequenz aus dem Dioxinskandal beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin, das Gesetz zur Verbraucherinformation neu zu fassen. Wenn auch das Parlament zustimmt, ist es in Zukunft für Bürger einfacher zu erfahren, ob beispielsweise ein Lebensmittelhersteller gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen hat und ob eine Werbeaussage als irreführend bewertet wurde.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nannte die Novelle einen "wichtigen Schritt zu mehr Transparenz für die Bürger und zur Verbesserung der Informationskultur von Behörden". In das 2008 in Kraft getretene Verbraucherinformationsgesetz seien wesentliche Verbesserungen eingebaut worden.
In Zukunft können Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern auch über Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel. Auch sollen die Bürger rascher, umfassender und günstiger informiert werden als bislang. Die Anhörungsverfahren bei der Beteiligung betroffener Wirtschaftsunternehmen und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden gestrafft.
Darüber hinaus müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht.
Bislang konnten für einfache Auskünfte bei Bundesbehörden Gebühren in Höhe von 5 bis 25 Euro sowie bei ausführlichen Auskünften von 30 bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit kostenfrei beantwortet.
Durch eine Ergänzung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches werden die Behörden in Zukunft verpflichtet, alle Rechtsverstöße durch Grenzwertüberschreitungen zwingend zu veröffentlichen. Auch alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, werden veröffentlicht, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.
Die SPD nannte die Novelle mutlos und lückenhaft. Sie enthalte sogar Verschlechterungen, sagte Verbraucherschutzexpertin Elvira Drobinski-Weiß. So könnten demnächst Behörden Auskunftsanträge ablehnen, wenn die Bearbeitung die Erfüllung ihrer sonstigen Aufgaben beeinträchtige.
Die Vizevorsitzende der Grünen-Fraktion im Bundestag, Bärbel Höhn, kritisierte, die Novelle enthalte nur einige punktuelle Verbesserungen, etwa bei den Gebühren oder bei der Ausweitung auf Elektrogeräte.
dapd
