Bundesrat billigt neues Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Künftig größerer Druck auf Steuerhinterzieher

Ein Steuerhinterzieher kann mit einer Selbstanzeige auch in Zukunft einer Strafe entgehen, kommt aber in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif davon. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, geht bei einer Selbstanzeige künftig nur noch dann straffrei aus, wenn er einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt.

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Künftig größerer Druck auf Steuerhinterzieher

Berlin (dapd). Ein Steuerhinterzieher kann mit einer Selbstanzeige auch in Zukunft einer Strafe entgehen, kommt aber in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif davon. Wer mehr als 50.000 Euro hinterzogen hat, geht bei einer Selbstanzeige künftig nur noch dann straffrei aus, wenn er einen Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogene Summe bezahlt. Das legt das neue Schwarzgeldbekämpfungsgesetz fest, das am Freitag auch der Bundesrat billigte.

Mit dem Gesetz werden Konsequenzen aus der Flut von Selbstanzeigen nach dem Ankauf von Steuerdaten-CDs aus dem Ausland gezogen. Abgeschafft wird die bisherige Möglichkeit zur "Teil-Selbstanzeige", also des nur teilweisen Eingeständnisses von Fehlverhalten. Strafbefreiung gibt es nur noch bei vollständigen Offenlegung aller noch nicht verjährten Steuerstraftaten.

Ferner wird der Zeitpunkt vorverlegt, ab dem eine strafbefreiende Selbstanzeige nicht mehr möglich ist. Bisher konnte ein Steuersünder bis zur Steuerprüfung der Finanzbehörde diesen Ausweg wählen. Künftig gilt hier als letzte Frist die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung. Sie ist also ab dem Zeitpunkt ausgeschlossen, ab dem dem Täter die Entdeckung droht.

dapd