Schaffung neuer Jobs soll erleichtert werden.
Kündigungsschutz lockern?
PRO: Rainer Brüderle, stellvertretender Vorsitzender der FDP:
Man kann nicht genau beziffern, wie groß der Beschäftigungseffekt einer einzelnen Arbeitsmarktregelung ist. Mit Sicherheit aber lässt sich sagen: Je unflexibler der Arbeitsmarkt, desto höher die Arbeitslosigkeit. Was als soziale Schutzfunktion gedacht war, wendet sich heute oft gegen die Schwächsten – nämlich gegen Menschen ohne Arbeit. Der besondere Kündigungsschutz kann ein Einstellungshemmnis sein. Gerade in schlechten Zeiten müssen sich Mittelständler dreimal überlegen, ob sie jemanden einstellen können. Es gibt im Mittelstand ein großes Verantwortungsgefühl. Niemand trennt sich ohne Not von verdienten Mitarbeitern. Übrigens ist jeder Arbeitnehmer auch ohne das Kündigungsschutzgesetz vor einer eventuellen Willkür des Chefs geschützt. Wir bekennen uns ausdrücklich zum allgemeinen Kündigungsschutz, wie ihn das Bürgerliche Gesetzbuch jedem Arbeitnehmer in Deutschland garantiert. Wir wollen aber in Klein- und Kleinstbetrieben den darüber hinausgehenden besonderen Kündigungsschutz ändern, um die Schaffung neuer Jobs zu erleichtern. Denn viele kleinere und mittlere Unternehmen scheuen Neueinstellungen oft auch deswegen, weil sie Angst vor langen und teuren Arbeitsgerichtsprozessen haben, wenn sie jemandem kündigen müssen. Was in Großunternehmen ganze Rechtsabteilungen beschäftigt, müssen Handwerksmeister, Einzelhandelskaufmann oder Geschäftsführer einer kleinen GmbH alleine bewerkstelligen. Deshalb sollte der besondere Kündigungsschutz erst für Betriebe ab 20 Mitarbeitern gelten.
CONTRA: Ingrid Sehrbrock, stellvertretende DGB-Vorsitzende:
Ohne Kündigungsschutz würde den Beschäftigten die Sicherheit fehlen, ihre eigene Zukunft zu planen. Wer Tag für Tag um seinen Arbeitsplatz und damit um die Existenzgrundlage bangen muss, ist weder engagiert noch kreativ. Gute Leistungen und gute Produkte sind aber die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs. Zukunftsängste dagegen hemmen die Leistungsfähigkeit und schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe. Kündigungsschutz bewahrt lediglich vor willkürlicher Entlassung – nur so kann die wirtschaftliche Machtposition des Arbeitgebers in Ansätzen ausgeglichen werden. Ohne diesen Minimalschutz würden es Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nicht wagen, ihr Recht auf Lohnfortzahlung, Vergütung, Einhaltung von Arbeitszeiten, Urlaub oder Datenschutz einzufordern. Sie würden keine Betriebsräte wählen oder sich für die Einhaltung von Tarifverträgen einsetzen.
Im Jahr 2004 ist der Kündigungsschutz bereits gelockert worden, ohne jede Wirkung auf den Arbeitsmarkt. Erst als die Auftragsbücher wieder voll waren, wurde auch wieder eingestellt. Dies zeigt ganz deutlich: Entlassungen und Einstellungen hängen vor allem von konjunkturellen, ökonomischen und technologischen Rahmenbedingungen ab, nicht aber vom Kündigungsschutz. Dies belegt auch eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung: Vier Fünftel der befragten Personalverantwortlichen gaben an, bei einer Einstellung spiele der Kündigungsschutz keine entscheidende Rolle oder sei gänzlich irrelevant.