Was Arbeitgeber wissen müssen Kündigung während Krankschreibung: Ist das erlaubt?

Auch wer krankgeschrieben oder im Urlaub ist, kann gekündigt werden. Ein genereller Kündigungsschutz besteht nicht. Entscheidend ist, dass die Kündigung nicht sittenwidrig ist.

Grundsätzlich schützt in Deutschland eine Krankschreibung oder ein Urlaub nicht vor einer Kündigung. - © Orapun - stock.adobe.com

Darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern eine Kündigung aussprechen, wenn diese krankgeschrieben sind? Oder sind Arbeitnehmer in dieser vulnerablen Zeit geschützt?

"Es ist möglich, einen Arbeitnehmer während Krankheit oder Urlaub zu kündigen", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich schützt in Deutschland eine Krankschreibung oder ein Urlaub nicht vor einer Kündigung. 

Kündigung darf nicht sittenwidrig sein

Ausnahmen gibt es aber trotzdem: Eine Kündigung darf etwa nicht gegen die guten Sitten verstoßen. Zwei Beispiele: Liegt ein Arbeitnehmer nach einem Unfall schwer verletzt im Krankenhaus, ist es unanständig, wenn der Arbeitgeber während eines Besuchs am Bett eine Kündigung ausspricht, so Görzel. Auch eine Kündigung, die unangekündigt zu Heiligabend zugestellt wird, dürfte kritisch sein. 

Dabei handelt es sich aber um Ausnahmefälle – im Regelfall verhindert eine Krankheit keine Kündigung. Wichtig: In den genannten Beispielen ist der Ausfall des Beschäftigten nicht Grund der Kündigung. 

Zu oft krank? Kündigung ebenfalls möglich

Aber auch eine Kündigung, etwa weil ein Arbeitnehmer zu oft fehlt, ist unter Umständen möglich. 

Hierfür müssen allerdings drei Punkte erfüllt sein:

  • Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen umfassend gegeneinander abgewogen werden.
  • Der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass sich die häufigen Erkrankungen fortsetzen (negative Prognose).
  • Die prognostizierten Kurzerkrankungen müssen zu einer erheblichen Beeinträchtigung betrieblicher oder wirtschaftlicher Interessen des Arbeitgebers führen. dpa/avs