100 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur – doch ohne verbindliche Regeln drohen die Mittel zu verpuffen, warnt das Baugewerbe.

Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes kritisiert die geplante Umsetzung des Sondervermögens für Länder und Kommunen.
"Es ist enttäuschend, dass die Länder darauf gedrungen haben, die Verpflichtung zu tatsächlich zusätzlichen Investitionen zu streichen", sagte ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa. Die Infrastrukturinvestitionen müssten klar und eindeutig für die Infrastruktur verwendet werden und dürften nicht einfach in den allgemeinen Haushalten von Ländern und Kommunen versickern. Im parlamentarischen Verfahren müsse dies korrigiert werden, forderte er.
Kabinett beschließt 100-Milliarden-Euro-Programm
Das Kabinett hatte zuvor den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen beschlossen. "Heute haben wir im Bundeskabinett die Regelung auf den Weg gebracht, mit der der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt", teilte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) mit. Die Mittel sind Teil des 500 Milliarden Euro schweren, schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaschutz, das noch vom alten Bundestag für zusätzliche Investitionen genehmigt wurde.
Baugewerbe pocht auf Zusätzlichkeit der Investitionen
Im ursprünglichen Referentenentwurf war nach Angaben des ZDB noch vorgesehen gewesen, dass Länder und Kommunen die Zusätzlichkeit der Investitionen verbindlich nachweisen müssen. Diese Vorgabe sei nun gestrichen worden, sagte Pakleppa mit Blick auf rechtlich verbindliche Passagen. Das müsse jetzt geändert werden.
"Wir fordern den Gesetzgeber und vor allem die Länder auf, im parlamentarischen Verfahren nachzusteuern und die Verwendung der Mittel verbindlich auf zusätzliche Bauinvestitionen festzulegen", betonte er. "Das Sondervermögen ist zur Entfaltung der Wirtschaft gedacht und muss auch entsprechend eingesetzt werden."
Deutscher Landkreistag kritisiert Entwurf ebenfalls
Kritik am Gesetzesentwurf kam auch vom Deutschen Landkreistag. Er bemängelt, dass die ursprünglich klare Quote für die Aufteilung der 100 Milliarden Euro zwischen Ländern und Kommunen in der Kabinettsvorlage nicht mehr enthalten ist.
"Damit bliebe das zentrale Signal aus, dass der größte Teil der Mittel dort ankommen soll, wo sie dringend gebraucht werden", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, der dpa. Ursprünglich war eine Quote von 60 Prozent für die Kommunen geplant.