Das Widerrufsrecht bei fehlerhaften Immobilienkreditverträgen soll am 21. Juni 2016 erlöschen. Es gibt hierzu einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Was Kreditnehmer jetzt tun sollten.

Bei rund 80 Prozent der von Oktober 2002 an geschlossenen Immobilienkreditverträgen sind die Widerrufsbelehrungen fehlerhaft. Kreditnehmer können solche Verträge auch heute noch widerrufen. Da die Zinsen stark gesunken sind, können Kreditnehmer auf diese Weise laut Stiftung Warentest viele tausend Euro sparen. Nun soll nach Angaben der Verbraucherorganisation das Widerrufsrecht 2016 erlöschen.
Gesetzentwurf im Bundestag
Bislang galt dieses Recht von Kreditkunden unbefristet. Justiz- und Finanzministerium arbeiten aber seit Monaten an einer Gesetzesänderung. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen sind sich offenbar einig geworden: Das bislang ewige Widerrufsrecht soll so schnell wie möglich erlöschen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Kabinett am 27. Januar 2016 verabschiedet. Voraussichtlich am 21. Juni 2016 soll der letzte Tag für den Widerruf zwischen 2002 und 2010 geschlossener Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung sein.
Betroffene unter Zeitdruck
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Ulrich Kelber (SPD) erklärte, dass Betroffene jetzt noch knapp ein halbes Jahr lang prüfen könnten, ob die Widerrufsbelehrung in den damaligen Verträgen fehlerhaft war und dann gegebenenfalls von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Der Widerruf eines Kreditvertrags benötigt aber viel Zeit und Vorbereitung. Stiftung Warentest rät Kreditkunden, die zwischen 2002 und 2010 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben und sich die Chance auf den Kreditwiderruf sichern wollen, Folgendes:
- Suchen Sie die Vertragsunterlagen heraus. Lassen Sie die Verbraucherzentrale oder auch einen in Widerrufsfällen erfahrenen Rechtsanwalt die Widerrufsbelehrung prüfen.
- Prüfen Sie, ob und wie viel Geld Sie brauchen, um die Bank nach Widerruf auszubezahlen. Wenn Sie einen Anschlusskredit brauchen, holen Sie konkrete Angebote ein. Die müssen nicht unbedingt rechtlich verbindlich sein. Wenn Sie alle Fragen korrekt beantworten, sind auch unverbindliche Angebote verlässlich.
- Sie können Ihren Kreditvertrag auch widerrufen, wenn er schon abbezahlt oder abgelöst ist. Der Vertrag ist rückabzuwickeln. Wenn Sie eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, hat die Bank oder Sparkasse Ihnen diese zu erstatten und herauszugeben, was sie mit ihrem Geld erwirtschaftet hat.
- Ihre Widerrufserklärung muss Ihrer Bank oder Sparkasse spätestens am Dienstag, 21. Juni 2016 zugehen. Am 22. Juni 2016 um 0 Uhr wird es abgelaufen sein, wenn die von der Bundesregierung vorgeschlagene Regelung Gesetz wird und dieses wie geplant in Kraft tritt.
Der Kreditnehmer sollte also am besten sofort handeln, um noch von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bei Immobilienkreditverträgen zu profitieren. dhz