Änderungen bei der GKV Krankenversicherung: Wechsler können 2015 sparen

Ab Januar 2015 können die gesetzlichen Krankenkassen den Zusatzbeitrag wieder selbst festlegen. Nach ersten Ankündigungen können Versicherte mehr als 400 Euro sparen. Doch das wird eine Ausnahme bleiben.

Wer 2015 die Krankenversicherung wechselt, kann mehr als 400 Euro sparen. Allerdings gilt das nur in Baden-Württemberg. Die Beitrgassätze für die Pflegeversicherung werden erhöht. - © Foto: Colourbox.de

Bislang haben 17 Krankenkassen mit 10,4 Millionen Versicherten angekündigt, ob sie einen Zusatzbeitrag erheben wollen und in welcher Höhe er liegt. Demnach reichen die Planungen von 0,0 bis 0,9 Prozent. Bei 12 Krankenkassen (4,6 Millionen Versicherte) werden die Beitragssätze 2015 gegenüber 2014 sinken. Das teilt das Vergleichsportal Verivox mit.

Pflegebeitragssatz steigt

Dennoch können sich laut Verivox nicht alle Kassenmitglieder auf geringere Beiträge freuen, da parallel der Beitragssatz für die Pflegeversicherung steigt und die Beitragsbemessungsgrenze um 900 Euro auf 49.500 Euro klettert.

Durch den Wechsel zu einer Krankenversicherung mit niedrigem Zusatzbeitrag ließe sich Geld sparen, heißt es bei Verivox weiter. Einige Krankenkassen wollen den vom Schätzerkreis des Bundesversicherungsamtes prognostizierten Zusatzbeitrag von 0,9 Prozent verlangen.

Einzige Ausnahme

Ein kleiner, nur in Baden-Württemberg tätiger Anbieter plant laut Informationen des Vergleichsportals bisher, ganz ohne Zusatzbeitrag auskommen zu wollen. Daraus ergibt sich eine Differenz beim Beitragssatz von bis zu 0,9 Prozent. Wer mehr als 49.500 Euro als Jahresbruttolohn verdient, spart dann bei einem Kassenwechsel also 445,50 Euro.

Laut einer Studie des Marktforschungsinstituts Heute und Morgen (Juli 2014) gelten 6,3 Millionen Krankenkassenmitglieder als wechselaffin. "Wir erwarten, dass der Preiswettbewerb jetzt stark anzieht", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer bei Verivox.

Wechsel zum übernächsten Monat wirksam

Da fast alle Krankenkassen ab 1. Januar einen Zusatzbeitrag erheben werden, steht nahezu jedem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu. Das gilt auch für Versicherte, die in einem Wahltarif sind. Die Kündigung wird zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats wirksam. Ein Versicherter, der im Januar kündigt, wechselt also zum 1. April in die neue Kasse. dhz