Ausbildungsstart Krankenversicherung: Das müssen Azubis beachten

Mit Beginn der Ausbildung erlischt für Azubis die kostenlose Familienversicherung über die Eltern. Dann werden sie automatisch in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungspflichtig. Was bei der Wahl der Krankenversicherung zu beachten ist.

Azubis müssen sich meist selbst bei der Krankenkasse anmelden. Nur in Ausnahmefällen gilt die Familienversicherung weiter. - © Foto: thomasp24/Fotolia

Mit dem Beginn einer Ausbildung müssen sich Auszubildende innerhalb von zwei Wochen selbst eine Krankenkasse suchen. Denn dann endet die Familienversicherung über die Eltern. Das gilt auch dann, wenn Auszubildende weniger als 450 Euro im Monat verdienen. Wenn der Azubi seinem Ausbilder nicht innerhalb der Frist mitteilt, bei welcher Krankenkasse er versichert sein möchte, wird er dort versichert, wo er bisher war. Das ist im Regelfall die Krankenversicherung der Eltern.

Keine Kosten bei weniger als 325 Euro Gehalt

Der allgemeine Beitragssatz liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Davon zahlen der Auszubildende und der Arbeitgeber gleichermaßen 7,30 Prozentpunkte. Krankenkassen berechnen aber außerdem einen Zusatzbeitrag. Für Azubis, die als Geringverdiener im Sinne der Sozialversicherung gelten, wird dieser in Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags erhoben. Für das Jahr 2015 wurde dieser auf 0,9 Prozent festgelegt, so dass der Tatsächliche Beitragssatz bei 15,5 Prozent, oder 49,60 Euro im Monat liegt.

Bei einem Azubi-Gehalt im ersten Lehrjahr von 750 Euro brutto ohne eigene Kinder und einem Alter unter 23 Jahren liegt der Krankenversicherungsanteil des Auszubildenden bei 61,50 Euro. Wenn der Auszubildende weniger als 325 Euro im Monat verdient, zahlt der Arbeitgeber die Krankenversicherungskosten allein.

Darauf sollten Azubis achten

  • Testnoten der Krankenkassen vergleichen (z.B. Stiftung Warentest)
  • Beitragssätze/Zusatzbeiträge verschiedener Krankenkassen vergleichen
  • Gibt es einen speziellen Tarif für Azubis?
  • Welche Bedingungen gelten für das Bonusprogramm dieser Krankenkasse?
  • Bietet die Krankenkasse Zusatzleistungen wie Reiseschutzimpfungen oder Zuschüsse für Brillen an?
  • Wird eine Geldprämie oder Dividende an alle Mitglieder gezahlt?

Wechsel ist möglich

Auch als Azubi ist es möglich, die Krankenkasse zu wechseln. Doch Vorsicht: Es gilt eine Bindungsfrist, die 18 zusammenhängende Zeitmonate betragen muss. dhz