Der Staat übernimmt nur einen Teil der Gesundheitskosten für Bürgergeldbezieher. Für die Kassen ist das Maß nun voll – sie warnen vor höheren Beiträgen für alle Versicherten.

Die gesetzlichen Krankenkassen wollen nicht weiter auf den Kosten für Bürgergeldbezieher sitzen bleiben und verklagen den Bund. "Ab jetzt rollt die Klagewelle und wir lassen nicht locker", sagte Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender beim GKV-Spitzenverband. Der Staat habe die Krankenkassen damit beauftragt, die gesundheitliche Versorgung der Bürgergeldbeziehenden zu übernehmen, lasse sie aber auf rund zwei Dritteln der Kosten sitzen, hieß es beim Spitzenverband. Das seien derzeit jährlich rund zehn Milliarden Euro.
GKV-Spitzenverband reißt der Geduldsfaden
Klemens beklagte, dass die Krankenkassen wiederholt die Politik auf die "rechtswidrige Unterfinanzierung" bei den Beiträgen für Bürgergeldbezieher hingewiesen haben. Immer wieder sei zwar viel versprochen, aber bis heute nichts eingehalten worden. "Jetzt ist es genug", erklärte er. Im Interesse der rund 75 Millionen Versicherten habe der Spitzenverband beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen die ersten Klagen eingereicht.
IKK e.V. unterstützt Klage gegen Fehlfinanzierung
Mehrere Krankenkassen, darunter auch Innungskrankenkassen, wollen sich anschließen. Die Dachorganisation der Innungskrankenkassen, der IKK e.V., unterstützt die Klagen ausdrücklich. "Jahr für Jahr fehlen rund zehn Milliarden Euro in den Kassen, weil der Bund für Bürgergeldbeziehende nur einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten übernimmt – das treibt Lohnnebenkosten nach oben und schwächt den Wirtschaftsstandort", kritisierte Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. die Bundesregierung. Sein Kollege Hans-Jürgen Müller ergänzte mit Blick auf die rund vier Millionen Beitragszahler der Innungskrankenkassen: "Es ist nicht akzeptabel, dass sie eine Finanzlücke ausgleichen müssen, für die der Bund verantwortlich ist".
Einzelne Kassen haben GKV mit Klageführung beauftragt
Wie der GKV-Spitzenverband erklärte, beauftragten ihn die einzelnen Krankenkassen mit der Klageführung. Dieser reiche dann im Auftrag und im Namen der Kassen jeweils einzelne Klagen ein. Dabei sei in erster Instanz für die Verfahren das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zuständig. Ziel sei "eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungswidrigkeit der systematischen Unterfinanzierung der Gesundheitsversorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden".