Arbeitsmarktpolitik Kooperative Jobcenter zur "Hartz IV"-Betreuung

Das Bundesarbeitsministerium setzt bei der künftigen Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern auf ein freiwilliges Kooperationsmodell. Ressortchef Olaf Scholz (SPD) schlägt die Umwandlung der verfassungswidrigen Arbeitsgemeinschaften (Argen) in "kooperative Jobcenter" vor, in denen Arbeitsagentur und Kommunen "auf der Grundlage freiwilliger Kooperationsvereinbarungen" zusammenarbeiten.

Kooperative Jobcenter zur "Hartz IV"-Betreuung

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Umstrukturierung dieses Bereichs bis Ende 2010 angeordnet. Die Karlsruher Richter erklärten die gemeinsame Betreuung von "Hartz IV"-Empfängern durch Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in Argen für verfassungswidrig, da das Grundgesetz eine solche "Mischverwaltung" ausschließe. Die Kommunen würden so in ihrem "Anspruch auf eigenverantwortliche Aufgabenerledigung" verletzt, hieß es. Die als "Jobcenter" bekannten bundesweit rund 350 Argen sind für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Vermittlung Arbeitsloser zuständig.

Nach Angaben von Scholz sollen die einheitlichen Anlaufstellen und die Leistungen "aus einer Hand" auch bei dem neuen Modell erhalten bleiben. Die bisherige Trägerversammlung solle durch einen Kooperationsausschuss, in dem beide Partner vertreten seien, ersetzt werden. Der Bund erkläre sich zudem bereit, die Mitarbeiter der Kommunen in den "Jobcentern" zu übernehmen. Derzeit seien in den Argen knapp 18.000 Personen beschäftigt.

Zugleich hob Scholz hervor: "Wir wollen ohne Gesetzesänderung auskommen." Der Vorschlag solle eine Diskussion eröffnen und sei nicht als Ergebnis gedacht, fügte der Minister hinzu. Nun müsse mit Städten, Gemeinde, Landkreisen und den weiteren zuständigen Stellen über das weitere Vorgehen beraten werden. Er mahnte dabei eine "unaufgeregte Diskussion" an. Scholz betonte, das Modell solle so attraktiv sein, das möglichst viele Kommunen freiwillig mitmachten.

FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Alternativen zu den Arbeitsgemeinschaften dürften "nicht zu einem Bundessozialamt" führen. Die Betreuung und Beratung von Arbeitssuchenden müsse in kommunalen Jobcentern unter eigener Verantwortung stattfinden, forderte er.

Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer bezeichnete den Scholz-Vorschlag als "Schönwetter-Modell". Dort, wo die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen bisher schon gut funktioniere, sei die freiwillige Kooperation ein Weg. "Wo nicht, ist eine weitere Zusammenarbeit fraglich."

Der Präsident des Deutschen Landkreistags (DLT), Jörg Duppré, kritisierte, bei der geplanten Geschäftseinheit innerhalb der Arbeitsagentur sei ein kommunaler Einfluss so gut wie nicht gegeben. Er bekräftigte die Forderung der Landkreise, bei abgesicherter Finanzierung die "Hartz IV"-Leistungen in eigene Verantwortung zu übernehmen. Eine solche kommunale Trägerschaft werde bereits bundesweit in 69 sogenannten Optionskommunen praktiziert.

Der Deutsche Städtetag begrüßte hingegen den Vorschlag des Ministers. "Das Modell stellt sicher, dass sich für die Hilfeempfänger kaum etwas ändert", sagte Städtetagspräsident Christian Ude (SPD). Allerdings würden künftig die Aufgabenbereiche von Kommunen und Arbeitsagentur innerhalb der Job-Center streng getrennt.

ddp