Auf alte Kontoauszüge wirft man in der Regel keinen Blick mehr. Dennoch sollte man sie aber nicht zu früh entsorgen, rät der Bundesverband deutscher Banken.
Kontoauszüge nicht zu früh wegwerfen
So beträgt die Verjährungsfrist bei Alltagsgeschäften im Grundsatz drei Jahre. In dieser Frist kann es hilfreich sein, eine wichtige Zahlung noch per Kontoauszug nachweisen zu können.
Zudem gibt es für bestimmte Bereiche eine Pflicht zur Aufbewahrung der Kontoauszüge. Diese gilt für den Bezug von Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück, beispielsweise Reparatur- und Wartungsarbeiten an Gebäuden. In diesen Fällen sind Privatpersonen gesetzlich verpflichtet, Rechnungen und Zahlungsbelege, also auch Kontoauszüge, zwei Jahre lang aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.
ddp