Die EU-Kommission hat durchgesetzt, dass es Verbraucher künftig einfacher haben, wenn sie von Bank A zu Bank B wechseln wollen.
Konto wechseln wird 2009 einfacher
Ab 1. November 2009 soll in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gelten:
Will ein Verbraucher das Konto wechseln, so muss das neue Institut als erster Ansprechpartner auftreten und während der gesamten Umstellung Unterstützung leisten. Die neue Bank regelt alles Nötige mit der alten und sorgt dafür, dass alle wiederkehrenden Zahlungen des Kunden, zum Beispiel Einzugsermächtigungen oder Daueraufträge, reibungslos und schnell umgestellt werden.
Außerdem ist die neue Bank dem Kunden entweder dabei behilflich, betroffenen Dritten wie Versorgungsunternehmen die neue Kontoverbindung mitzuteilen, oder sie übernimmt diese Aufgabe selbst.
Wie das künftig im Einzelnen funktioniert, lesen Sie auf dem Portal der Europäischen Union unter europa.eu .