Kolumne Kommunikations-Irrtümer im Umgang mit Azubis: Eine Auswahl

So mancher Konflikt im Ausbildungsbetrieb ließe sich vermeiden, wenn alle Parteien vernünftig miteinander kommunizieren. Ausbildungsberater Peter Braune schildert drei Reaktionen von Ausbildern oder Gesellen, die aus Irrtum, Unvermögen oder Gleichgültigkeit zwar häufig zum Einsatz kommen, aber selten zum gewünschten Ergebnis führen.

"Drohungen offenbaren eine Armut an erzieherischen Ideen", schreibt Ausbildungsberater Peter Braune in seiner aktuellen Kolumne. - © liu_miu - stock.adobe.com

Schweigen

Ein Geselle in einem SHK-Betrieb meidet einen Lehrling ganz bewusst. Wenn er im Dienstplan liest, dass ihn dieser junge Mann bei der Montage begleiten soll, steigt schon die Galle.

Diese Nichtbeachtung führt natürlich zu einem gewissen Abstand. Die Distanzierung erzeugt nach und nach eine Gegenreaktion des Lehrlings. Er verhält sich ebenfalls reserviert.

Noch haben die gemeinsamen Stunden noch nicht zu Stress oder Zorn beim ignorierten Lehrling geführt. Dennoch ist die Situation freilich nicht förderlich, insbesondere bei gemeinsam zu erledigenden Arbeiten.

Anhaltendes Schweigen prägt einen Lehrling. So ein Schweigen kann höflich und klug sein oder missverständlich und beleidigend. Durch bewusstes Schweigen wird jedoch Macht ausgeübt. Zusätzlich eröffnet es Räume für Spekulationen, Missverständnisse und Zweifel.

Speziell Schweigen als Strafe beeinflusst die Beziehung zu den Lehrligen negativ. Kurzes Schweigen als Denkpause oder um nicht gefühlsmäßig aus einer Aufgeregtheit heraus zu urteilen, ist im Zusammenhang einer Ausbildung berechtigt.

Schimpfen

Tadel oder Zurechtweisung werden von Lehrlingen als Vorstufe einer Strafe aufgefasst, auch wenn sie sich – aus einem berechtigten Grund – von einer begründeten Ermahnung abgrenzt. Das ist als Erziehungsmittel ungeeignet. Es ist lediglich eine missbilligende Beurteilung, mit der Hoffnung auf eine Verhaltensänderung. Tadeln in der Öffentlichkeit oder vor anderen, das ist eine Demütigung.

Eine befehlende Anweisung des Meisters an einen Lehrling ist immer der Ausdruck von einem Machtgefälle. Sie ist erzieherisch wertlos, weil die Betroffenen nicht als Menschen anerkannt werden und sich erniedrigt fühlen.

Strafen

Eine Strafe ist als Erziehungsmittel ungeeignet, weil sie Fehlverhalten lediglich unterdrückt. Gestraft wird häufig aus dem Bauch heraus, um die eigene Wut abzubauen, aus verletzter Eitelkeit, aus Unkenntnis über die Zusammenhänge, weil es bequemer ist, aus Angst vor Autoritätsverlust oder aus Mangel an Selbstkritik.

Eine Ausgrenzung aus der Arbeitsgruppe oder einer Lehrlingsgruppe bedeutet menschliche Isolierung im Betrieb. Hier geht es oft um den Ausdruck von Macht oder Misstrauen.

Auch das ist kein geeignetes Erziehungsmittel. Aus dem persönlichen Leid können schnell unterschiedliche Erkrankungen entstehen, was dem Betrieb durch Personalausfall wirtschaftlichen Schaden zufügt.

Letztendlich offenbaren Drohungen als Erziehungsmittel eine Armut an erzieherischen Ideen und mangelnde Sicherheit im Umgang mit den eigenen Ängsten und inneren Beweggründen.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.