Karl Früh, Maurermeister aus Achern.Foto: privat„Die Beschäftigung von Hartz-IV-Empfängern ist sinnvoll, wenn sie sich z.B. auf Unterhaltungs- und Pflegearbeiten öffentlicher Anlagen beschränkt. Alles Weitergehende wäre ein Eingriff in den Markt.“
Bernd John, Gas- und Wasserinstallateur- und Heizungsbauermeister.Foto: privat„Ich finde die Idee im Ansatz nicht falsch. Ich kenne einige, die gerne arbeiten wollen, wenn man sie dementsprechend einsetzen würde. Auch für Tätigkeiten, die sie nicht gelernt haben.“
Götz Gegg, Glaser- und Fensterbaumeister aus Haslach.Foto: privat„Ich glaube nicht, dass durch diesen Vorschlag Konkurrenz für Arbeitsstellen im Handwerk entsteht. Für die meisten unserer Arbeiten braucht man gut ausgebildete Fachleute.“
Uwe Renatus, Tischlermeister aus Brünlos. Foto: privat„Ich hätte nichts dagegen, wenn Leute, die vom Staat Geld erhalten, für gemeinnützige Tätigkeiten herangezogen werden. Ein Hartz-IV-Empfänger wird deshalb keinem gut ausgebildeten Handwerker die Arbeit wegnehmen.“
Kommunale Jobs für Hartz-IV-Empfänger?
ZDH-Präsident Otto Kentzler hält wenig davon, Hartz-IV-Empfänger für gemeinnützige Arbeiten heranzuziehen. Die öffentliche Förderung ob nun „Arbeitspflicht“ oder „soziale Arbeit“ gefährde Arbeitsplätze und stehe der Vermittlung in reguläre Beschäftigung entgegen. Was denken Sie?