Handwerk kritisiert Mindestlohn und Energiepolitik Koalitionsvertrag: Die wichtigsten Beschlüsse

Stimmt die SPD-Basis zu, kann die Große Koalition noch im Dezember die Arbeit aufnehmen. Union und SPD haben den Koalitionsvertrag vorgestellt. Doch aus dem Handwerk kommt Kritik: Arbeitsplätze seien in Gefahr und in der Energiepolitik werde die Chance zu mehr Energieeffizienz versäumt. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick.

Nach 17 Stunden Verhandlungsendspurt haben sich Union und SPD auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Mitte Dezember könnte die Große Koalition stehen. - © Foto: picture alliance/Kay Nietfeld/dpa

Der Koalitionsvertrag steht: 185 Seiten ist er lang und Union und SPD wirken mächtig stolz als sie am Morgen verkündeten, dass das Vertragswerk fertig ist. Nach einer 17-stündigen Marathonsitzung haben sich die Spitzen der drei Parteien auf die Grundlagen geeinigt, nach denen schon bald die Große Koalition ihre Arbeit aufnehmen könnte. Doch vorher muss noch die Parteibasis der SPD zustimmen.

Wenn die insgesamt 475.000 SPD-Mitglieder grünes Licht geben, könnte Angela Merkel in der Woche vor Weihnachten – am 17. Dezember – im Bundestag als Kanzlerin wiedergewählt werden. Die Aufteilung der Ministerien und ihre Besetzung soll bis nach dem SPD-Mitgliederentscheid offengelassen werden. Fest steht indessen, dass die SPD in einem schwarz-roten Kabinett sechs Ministerien bekommen soll, die CDU fünf (plus Kanzleramtsminister) und die CSU drei.

Milliardenausgaben belasten Steuerzahler

Was die Parteivorsitzenden jetzt als großen Verhandlungserfolg feiern, sieht das Handwerk allerdings kritisch. "Die beschlossenen Belastungen und ihre Folgen drohen die weitere Entwicklung von Wachstum und Beschäftigung zu lähmen", kommentiert Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Er warnt davor, dass die Beschlüsse in den Sozialversicherungen nicht nur die aktuellen Beitrags- und Steuerzahler mit jährlichen zusätzlichen Milliardenausgaben belasten. Sie seien auch "ein dicker Rucksack für nachfolgende Generationen".

Enttäuscht zeigt sich der ZDH darüber, dass weder die Kombirente oder eine Vorsorgepflicht für Selbständige mit in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurden. Den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn hält Kentzler dagegen für eine überflüssige Arbeitsmarktbeschränkung, die Arbeitsplätze gefährde.

Doch für das neue schwarz-rote Bündnis unter Kanzlerin Merkel haben Union und SPD nicht nur beim Mindestlohn um Kompromisse gerungen. Die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:

Ein gesetzlicher Mindestlohn soll 2015 kommen und bundesweit 8,50 Euro pro Stunde betragen. Allerdings können die Tarifpartner in einer Übergangszeit bis 2017 auch Abschlüsse vereinbaren, die darunter liegen. Bereits wirksame Flächentarifverträge sollen so bis Ende 2016 weiter gelten und den Übergang einfacher gestalten – auch da die regionale Differenzierung weiter besteht. Ab 2017 soll der Mindestlohn dann überall gelten. Bei der Vorstellung des Koalitionsvertrags nannte Merkel den Mindestlohn einen "großen Brocken", der bewältigt werden musste. Für den jetzigen Beschluss seien die Risiken von Arbeitsplatzverlusten abgewogen worden.

Generalsekretärin Andrea Nahles freut sich über den Verhandlungserfolg: der gesetzliche Mindestlohn wird 2015 kommen. - © Foto: picture alliance/Rainer Jensen/dpa

Der Rentenkompromiss sieht so aus, dass die von der SPD geforderte abschlagfreie Rente mit 63 Jahren nach 45 Beitragsjahren und die von der Union versprochene Besserstellung älterer Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, zum 1. Januar 2014 eingeführt werden. Ferner soll ab 2017 eine "solidarische Lebensleistungsrente" für Geringverdiener von bis zu 850 Euro pro Monat kommen.

Gebäudesanierung: KfW-Programm wird aufgestockt

In der wichtigen Frage des Ausbauziels für erneuerbare Energien soll ein Ökostrom-Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 angestrebt werden. Kürzungen bei der Förderung soll es insbesondere bei der Windenergie geben. Bis Ostern soll die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stehen, bis Sommer 2014 soll sie verabschiedet sein. "Altanlagen genießen Bestandsschutz", verspricht das Vertragswerk. Die Kanzlerin nannte die jetzigen Beschlüsse eine gelungene Kosten-Nutzen-Abwägung: "Die Energiewende wird uns noch viel Kraft kosten, aber die Chancen sind höher als die Risiken."

Zur zukünftigen Förderung der energetischen Gebäudesanierung hält sich die Koalition bedeckt. Zwar heißt es im Koalitionsvertrag, dass der Wärmemarkt mitentscheidend sei für eine erfolgreiche Energiewende und dass es Ziel der Koalition bleibe, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Über eine steuerliche Absetzbarkeit gibt es keine Äußerungen, was auch der ZDH kritisiert. "In der Energiepolitik wird die Chance versäumt, mit einem Einstieg in die steuerliche Abschreibung der energetischen Gebäudesanierung die Energieeffizienz tatsächlich stärker in den Vordergrund zu rücken", sagt Kentzler. Lediglich die Angabe, dass das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung aufgestockt, verstetigt und deutlich vereinfacht werden soll, lässt auf eine zusätzliche Förderung schließen.

Am Ziel, eine Million Elektroautos in allen unterschiedlichen Varianten für Deutschlands Straßen bis zum Jahr 2020, wollen Union und SPD festhalten.

Die Parteien verständigten sich auf die Einführung einer Pkw-Maut. 2014 soll es dazu ein Gesetz geben. Da die Vertragsformulierung als Bedingung vorsieht, dass die Maut nur ausländische Autofahrer belastet und mit dem Europarecht vereinbar sein muss, könnte die Umsetzung allerdings schwierig werden. Dagegen bleibt es bei der bisherigen Lkw-Maut. Sie  soll künftig außer auf Autobahnen auch auf allen Bundesstraßen erhoben werden.

Von 2015 an sollen keine neuen Schulden mehr gemacht werden. Union und SPD verständigten sich auch auf einen Finanzrahmen für zusätzliche Ausgaben und Investitionen bis 2017. Für die schwarz-roten Projekte sollen insgesamt 23 Milliarden Euro ausgegeben werden. Trotz der geplanten Ausgaben sind aber keine Steuererhöhungen geplant. Gleichzeitig wurden allerdings auch die verdeckten Steuern der "kalten Progression" nicht angegangen – ein wichtiges Anliegen des Handwerks. "Die bestehende Steuerungerechtigkeit wird fortgeschrieben", kommentiert Kentzler diese Entscheidung.

Meisterbrief soll erhalten bleiben

Konkret zu Mittelstand und Handwerk verspricht der Koalitionsvertrag, dass bestehende Förderungen wie das Programm "Unternehmen Region" und das Zentrale Innovationsförderprogramm Mittelstand (ZIM) fortgeführt werden sollen. Befürchtungen aus dem Handwerk bezüglich der verstärkten Öffnung des Dienstleistungsbinnenmarktes halten Union und SPD entgegen, dass sie sich dafür einsetzen, dass der Meisterbrief nicht durch Maßnahmen des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigt werden wird und erhalten bleiben soll.

Beim Thema Fachkräftesicherung mahnen die schwarz-roten Verhandlungsführer dazu, dass insbesondere die Betriebe in der Pflicht seien, ihre Anstrengungen für eine alters- und alternsgerechte Arbeitswelt und demografiesensible Personalpolitik zu verstärken. Zudem sei eine bessere Integration von Menschen mit Migrationshintergrund nötig genauso wie eine bedarfsgerechte qualifizierte Zuwanderung.

Den Arbeitsmarkt betrifft zudem die Neuregelung, dass die Überlassung von Arbeitnehmern an eine Leiharbeitsfirma zukünftig auf 18 Monate begrenzt werden soll. Nach neun Monaten soll es zudem eine gleiche Bezahlung für Leiharbeiter und Stammbelegschaft geben.

Nach den Vereinbarungen zur doppelten Staatsbürgerschaft müssen sich in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern künftig nicht mehr bis zum 23. Geburtstag für einen der beiden Pässe entscheiden. Aus dem Ausland Zugewanderte sollen bei einer Einbürgerung aber ihren alten Pass aufgeben müssen.

Einen Kompromiss gab es auch bei der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung: Union und SPD wollen die entsprechende EU-Richtlinie umsetzen, aber in Brüssel auf eine Verkürzung der Speicherfrist hinwirken. jtw/dhz

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