Der Koalitionsvertrag von Union und SPD beinhaltet zahlreiche Steueränderungen. Die Ausführungen sind teils noch vage, dennoch dürften die Änderungen zu 99 Prozent zu einer Steuerminderung führen. Ein erster Überblick.

1. Sachspenden bald umsatzsteuerfrei?
Eine gute Idee dürfte es sein, Sachspenden an gemeinnützige Organisationen endlich von der Umsatzsteuer zu befreien. Denn oftmals landen noch genießbare Lebensmittel auf dem Müll, weil das Spenden von noch nicht abgelaufenen Lebensmitteln vom Finanzamt aktuell noch mit Umsatzsteuer "bestraft" wird. Hoffentlich setzt die künftige Bundesregierung dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag zum Thema Steuern zügig um. Denn diese längst überfällige Neuregelung war bereits im Koalitionsvertrag 2021 der alten Bundesregierung geplant und wurde leider nie realisiert.
2. Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Gastronomie
Metzger und Bäcker, die auch in Gasträumen Speisen anbieten, sollen nach dem Koalitionsvertrag ab 1. Januar 2026 bei den Steuern bessergestellt werden. Der Umsatzsteuersatz für Speisen soll ab diesem Zeitpunkt wie schon während der Corona-Pandemie von 19 Prozent auf sieben Prozent sinken. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz greift jedoch nach wie vor "nicht" für Getränke, die in Restaurants und Gaststätten ausgeschenkt werden.
Praxis-Tipp: Die Minderung der Umsatzsteuer auf Speisen muss übrigens nicht auf Kunden umgelegt werden. Das bedeutet im Klartext: Bleiben die Preise auf der Speisekarte gleich hoch, winkt Gastronomen ab 1. Januar 2026 ein Gewinnplus für Speisen von zwölf Prozent.
3. Elektrofahrzeuge sollen steuerlich gefördert werden
Legt sich ein selbstständiger Handwerker für seinen Betrieb ein reines Elektroauto zu, soll das steuerlich belohnt werden. Vorteile soll es bei der Ermittlung der zu versteuernden Betrags für die Privatnutzung des E-Firmenwagens geben. Bei Anwendung der 1-Prozent-Regelung sollen nur 25 Prozent des Bruttolistenpreises herangezogen werden, sofern der Bruttopreis des E-Fahrzeugs nicht über 100.000 Euro liegt (bisherige Obergrenze: 70.000 Euro). Wird der Privatanteil nach den Aufzeichnungen eines Fahrtenbuchs geführt und die Obergrenzen beim Kauf werden eingehalten, sind in die Gesamtkosten des E-Fahrzeugs die Leasingraten beziehungsweise die Abschreibung nur zu 25 Prozent bei Ermittlung des Privatanteils zu berücksichtigen.
Praxis-Tipp: Im Koalitionsvertrag finden sich zum Thema Steuern für einen Elektro-Firmenwagen noch zwei weitere geplante Änderungen: Es sollen Regelungen für eine spezielle Sonderabschreibung geschaffen werden. Zum anderen sollen Halter von reinen E-Fahrzeugen bis zum Jahr 2025 von der Kfz-Steuer befreit werden.
4. Rentner (weiter)beschäftigen
Sehr interessant ist eine geplante Neuregelung im Koalitionsvertrag zum Thema Steuern für Rentner. Wurde das gesetzliche Rentenalter erreicht und der Rentner möchte noch weiterarbeiten, kann der Rentner bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei nebenbei verdienen.
So bleibt das Know-how der Älteren erhalten und Rentner dürften hoch motiviert sein, weiterzuarbeiten, um sich einen hübschen Betrag zur Rente dazuverdienen zu können. Der Arbeitgeber muss bei Anstellung eines Rentners nur die notwendigen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abführen.
5. Überstundenzuschläge bald steuerfrei
Für fleißige Mitarbeiter, die Überstunden schieben, winkt eine Belohnung vom Staat. Denn der Koalitionsvertrag sieht zum Punkt Steuern vor, dass Überstundenzuschläge "umgehend" steuerfrei gestellt werden sollen. Zwar ist im Koalitionsvertrag zu den Ausführungen zu Steuern nichts zum Startzeitpunkt zu finden, doch es sollte nach der Dringlichkeit eigentlich (rückwirkend) ab 2025 gelten.
6. Mehrarbeit soll steuerlich begünstigt werden
In vielen Handwerksbetrieben arbeiten Mitarbeiter – aus welchen Gründen auch immer – in Teilzeit. Arbeitgeber, die ihre Teilzeitbeschäftigten mit einer Prämie zu einem höheren Arbeitsanteil ködern möchten, sollten abwarten, was die neue Bundesregierung für diese Prämien für Mehrarbeit plant. Denn im Koalitionsvertrag sind hier Vergünstigungen bei den Steuern geplant. Solche Prämien sollen künftig steuerbegünstigt sein. In welche Form, das wird sich noch zeigen.
7. Wiedereinführung der degressiven Abschreibung
Handwerksbetriebe können sich bei Investitionen in den Betrieb in den Jahren 2025 bis 2027 über die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung freuen. Sie soll maximal 30 Prozent der Anschaffungskosten betragen und vor allem für Ausrüstungsgegenstände greifen. Was genau unter Ausrüstungsgegenstände zu verstehen ist, wird im Koalitionsvertrag in den Ausführungen zu Steuern leider nicht erwähnt. Fündig wird man zu diesem Begriff im Online-Portal des Statistischen Bundesamts. Danach handelt es sich hierbei um "neue" Maschinen und Geräte. Wurde der Begriff im Koalitionsvertrag bewusst so gewählt, könnte der Kauf von Gebrauchtgegenständen von der neuen degressiven Abschreibung ausgeschlossen sein.
8. Körperschaftsteuersatz bald nur noch bei 10 Prozent?
Handwerker, die ihre Geschäfte im Rahmen einer GmbH, einer UG oder einer AG abwickeln, müssen auf ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bezahlen. Der Körperschaftsteuersatz beträgt aktuell 15 Prozent. Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz fünf Jahre lang um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden. Am Ende sollen dann nur noch zehn Prozent Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften fällig werden.
9. Am Solidaritätszuschlag wird nicht gerüttelt
Zum Solidaritätszuschlag findet sich im Koalitionsvertrag zur Rubrik Steuern eine eindeutige Aussage: Die Regelung zum Solidaritätszuschlag bleiben unverändert bestehen. Das bedeutet im Klartext: Solidaritätszuschlag wird nur bei rund zehn Prozent der Steuerzahler fällig sowie zur Abgeltungsteuer oder bei pauschal versteuertem Arbeitslohn.
10. Minderung der Einkommensteuerbelastung
Nach einem Interview mit CDU-Chef Friedrich Merz sind die Ausführungen im Koalitionsvertrag zum Thema Steuern, speziell zur Minderung des Einkommenstarifs für kleine und mittlere Einkommen, längst noch nicht beschlossene Sache. Dabei ist die Minderung des Einkommenstarifs für Geringverdiener aktuell besonders wichtig, weil die Sozialversicherungsbeiträge stetig nach oben gehen. Durch die Minderung des Einkommensteuertarifs im Koalitionsvertrag würden Geringverdiener wenigstens Steuern sparen und somit ihr Nettogehalt wenigstens konstant halten.
11. Anhebung der Entfernungspauschale ab dem Steuerjahr 2026
Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz dürfen Arbeitnehmer und Unternehmer nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben steuerlich absetzen. Im Koalitionsvertrag ist in der Rubrik Steuern zu finden, dass die Entfernungspauschale ab dem 1. Januar 2026 ab dem ersten Kilometer für die einfache Strecke 38 Cent betragen soll. Aktuell beträgt die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer der einfachen Strecke 30 Cent und ab dem 21. Entfernungskilometer 38 Cent.
12. Körperschaftsteuer für alle Neugründungen
Der Koalitionsvertrag sieht in puncto Steuern eine Besonderheit für gewerbliche Unternehmen (also auch für Handwerker) vor, die ein Unternehmen neu gründen. Es soll geprüft werden, ob unabhängig von der Rechtsform immer Körperschaftsteuer fällig wird.
13. Gewerbesteuerliche Planspiele
In Deutschland gibt es zahlreiche Gemeinden, die Firmen mit besonders niedrigen Gewerbesteuer-Hebesätzen locken. Seit 2004 muss der Gewebesteuer-Mindesthebesatz 200 betragen. Künftig ist geplant, dass der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer bei 280 liegen soll. Ab wann das greifen soll, ist noch offen.
14. Überprüfung der Registrierkassenpflichten
Um Steuerhinterziehung zu vermeiden, sollen die Registrierkassenpflichten überprüft werden. Das bedeutet wohl, dass zur Sicherstellung der Einnahmenaufzeichnung in Registrierkassen neue bürokratische Pflichten eingeführt werden. Was genau geplant ist, ist im Koalitionsvertrag in der Rubrik Steuern noch nicht ausgeführt.
15. Ehrenamt steuerlich gefördert
Wer sich nebenberuflich bei einer gemeinnützigen Organisation pädagogisch ehrenamtlich engagiert, profitiert von der sogenannten Übungsleiterpauschale. Danach sind aktuell Einnahmen aus diesem Engagement bis zu 3.000 Euro im Jahr steuerfrei. Im Koalitionsvertrag ist zum Thema Steuern geplant, dass bald Einnahmen von 3.300 Euro im Jahr steuerfrei vereinnahmt werden dürfen. Wer zwar ehrenamtlich, aber nicht pädagogisch tätig wird, kann aktuell bis zu 840 Euro steuerfrei verdienen (sogenannte Ehrenamtspauschale). Künftig soll sich diese steuerfreie Pauschale auf 960 Euro erhöhen.