Steuertipp Kleine PV-Anlagen: Betriebsausgabenabzug auch noch 2022?

Für kleine PV-Anlagen greift seit 2022 eine Steuerbefreiung. Diese hat leider auch zur Folge, dass seither keine Betriebsausgaben mehr steuerlich abgesetzt werden können. Ungeklärt ist derzeit noch die Behandlung von Grenzfällen.

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Haben Sie sich privat vor dem Jahr 2022 eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Eigenheims installieren lassen, sind Sie in den Augen des Finanzamts ein Gewerbetreibender. Für kleine Anlagen greift aber glücklicherweise ab 1. Januar 2022 für die erzielten Einkünfte die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG. Das bedeutet im Klartext: Kein lästiges Ausfüllen der Anlage EÜR mehr und keine Steuern auf selbst verbrauchten Strom. Doch die Steuerfreiheit hat auch einen Haken.

Denn seit 2022 interessieren das Finanzamt nicht nur die Einnahmen nicht mehr, sondern auch Betriebsausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage können nicht mehr steuerlich abgesetzt werden. Reparaturen an der Anlage nach 2022 können also nicht mehr als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Auftrag in 2021, Bezahlung in 2022 – was gilt für den Betriebsausgabenabzug?

Doch wie sieht es mit Ausgaben im Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage aus, die beispielsweise für das Steuerjahr 2021 angefallen sind, aber erst im Jahr 2022 gezahlt wurden? Für die Finanzämter ist diese Frage einfach beantwortet: Pech gehabt. Die Ausgaben dürfen 2022 wegen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG nicht mehr als (nachträgliche) Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden.

Steuertipp: Beantragen Sie bei Ausgaben für die Photovoltaikanlage, die 2021 angefallen, aber erst 2022 bezahlt wurden, in der Anlage EÜR 2022 einen Betriebsausgabenabzug. Lehnt das Finanzamt den Abzug ab, legen Sie gegen den nachteiligen Einkommensteuerbescheid 2022 Einspruch ein und beantragen wegen eines Musterprozesses beim Finanzgericht Nürnberg (Az. 4 K 1440/23) vorerst die Zurückstellung der Bearbeitung des Einspruchs. So wahren Sie sich Chancen auf den Betriebsausgabenabzug 2022, sollte auch der Bundesfinanzhof später grünes Licht geben. dhz