60-jähriges Bestehen Kleine Geschichte der Handwerksordnung

Mit 125 Berufen ging es vor 60 Jahren los. Heute sind fast 150 in der Deutschen Handwerksordnung erfasst – ob als zulassungspflichtige Gewerke oder als handwerksähnliche Gewerbe. Viel hat sich verändert und vieles besteht als Grundsatz weiter. Nun jährt sich der Tag des Inkrafttretens. Wie alles begann und was Ludwig Erhard dazu sagte.

Ein Plakat der Imagekampagne des deutschen Handwerks. - © Quelle: ZDH/S&F

Rund eine Million Betriebe sind momentan in die Handwerksrollen und in das Verzeichnis des handwerksähnlichen Gewerbes eingetragen. Über 5,3 Millionen Erwerbstätige, davon rund 402.000 Auszubildende, erwirtschaften hierbei einen Jahresumsatz von rund 507 Milliarden Euro. Diesen Wirtschaftszweig zu ordnen und ihn in einer neuen einheitlichen Gesetzeslage zu erfassen, war 1953 die Aufgabe des Bundestags. Nun besteht die Deutsche Handwerksordnung seit 60 Jahren. Und bewährt sich Tag für Tag.

Stützpfeiler des Wirtschaftswunders

"Das Handwerk wurde dank dieses Rahmenwerks zum Motor des deutschen Wirtschaftswunders", erklärt Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zum heutigen Jubiläum des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) – so der offizielle Name. Die Handwerksordnung schrieb das Prinzip der Qualifikation als Grundlage des Handwerks fest, inklusive des großen Befähigungsnachweises (der Meisterprüfung) als Regelzugang zur Ausübung eines Handwerks.

Nachdem die Abgeordneten aller demokratischen Parteien das Gesetz am 26. März 1953 im Bundestag verabschiedet hatten, mussten allerdings noch die Besatzungsmächte zustimmen. Und diese ließen sich Zeit, verhandelten lange und einigten sich dann doch auf die neue Handwerksordnung. Sie trat am 24. September 1953 in Kraft.

So wurden sie, von Ludwig Erhard gefördert, zum Stützpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft und des deutschen Wirtschaftswunders: "Ich habe mich zur Handwerksordnung bewusst bekannt, weil ich der Überzeugung bin, dass hierdurch die handwerkliche Leistung und Qualitätsarbeit gefördert wird," waren damals seine Worte.

Kein statisches Gebilde

Wurden seinerzeit in der Handwerksordnung 125 Berufe erfasst, so ist die Zahl bis heute angestiegen. Heute sind es 41 zulassungspflichtige Handwerke in der Anlage A, 53 zulassungsfreie Handwerke, die in einer Anlage B1 eingestellt sind und zusätzlich noch 57 Gewerbe, die handwerksähnlich betrieben werden können. Letztere wurden mit der HwO-Novelle im Jahr 1965 als sogenannte handwerksähnliche Gewerbe eingeführt (heute Anlage B2 zur HwO).

Die Handwerksordnung ist kein statisches Gebilde. Seit ihrem Inkrafttreten ist sie in mehreren Gesetzen und Verordnungen in einzelnen Bestimmungen geändert und ergänzt worden. Die letzte große Änderung der Handwerksordnung ist am 1. Januar 2004 in Kraft getreten. Sie stand unter der Zielsetzung des erleichterten Zugangs für Existenzgründer im Handwerk und der Anpassung an europäische Entwicklungen.

Die Handwerksordnung im Detail können Sie unter gesetze-im-internet.de nachlesen. dhz