Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Friedensaktivistin gegen die Stationierung von US-Atomwaffen im Eifelort Büchel zurückgewiesen. Dies gab das Gericht am Dienstag bekannt. Die 68-jährige Apothekerin wollte mit dem Verfahren den Abzug der möglicherweise 20 dort gelagerten Atombomben erzwingen.
Klage gegen US-Atomwaffen in Büchel abgewiesen
Köln (dapd-nrw). Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage einer Friedensaktivistin gegen die Stationierung von US-Atomwaffen im Eifelort Büchel zurückgewiesen. Dies gab das Gericht am Dienstag bekannt. Die 68-jährige Apothekerin wollte mit dem Verfahren den Abzug der möglicherweise 20 dort gelagerten Atombomben erzwingen. Die Einschätzung, auf welche Weise der Frieden zu sichern sei und welche Folgen mit der Stationierung von Atomwaffen verbunden seien, obliege den für Außen- und Verteidigungspolitik zuständigen Bundesorganen, urteilte das Gericht (Az. 26 K 3869/10).
Mit dem Prozess war juristisches "Neuland" betreten worden. Noch nie zuvor hatte eine einzelne Person wegen der Atomwaffen gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Die Frau hatte geltend gemacht, ihre Sicherheit sei nicht gewährleistet. Sie befürchtet einen Terroranschlag auf den Fliegerhorst. Das Verteidigungsministerium hat die Stationierung der Atomwaffen bislang nicht offiziell bestätigt. Experten gehen allerdings davon aus, dass auf dem Fliegerhorst noch bis zu 20 Atombomben der USA liegen.
Das Verwaltungsgericht konnte keine Rechtsverletzung der Bundesrepublik Deutschland erkennen. Die Strategie der nuklearen Abschreckung sei völkerrechtlich zulässig.
Gegen das Urteil kann die Frau, die etwa 3,5 Kilometer von dem Bundeswehrstandort entfernt wohnt, in Berufung gehen. Sie hatte bei der mündlichen Verhandlung bereits angekündigt, im Fall einer Abweisung der Klage die nächste Instanz anrufen zu wollen.
dapd
