Geber- versus Nehmerländer Klage gegen Länderfinanzausgleich verschoben

Bayern, Baden-Württemberg und Hessen reichen vorerst keine Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich ein, sondern setzen zuvor auf eine Verhandlungslösung. Die Landesregierungen der drei Länder entschieden zwar eine Klageschrift in Auftrag zu geben. Zugleich wollen sie aber ihr Gesprächsangebot an die Nehmerländer aufrechterhalten.

Klage gegen Länderfinanzausgleich verschoben

In Sachen Länderfinanzausgleich ziehen die drei regelmäßigen Geberländer Hessen, Bayern und Baden-Württemberg an einem Strang. Schließlich wird ja auch die gesamte sogenannte Südschiene von Union und FDP regiert. Doch die Hessen sehen sich von dem komplizierten System an Ausgleichszahlungen für die weniger finanzstarken Länder noch ein bisschen mehr gebeutelt als alle anderen. Tatsächlich ist bei keinem anderen Bundesland der Unterschied zwischen der Finanzkraft vor und nach Einzahlung in den Ausgleich so groß wie in Hessen.

Nach einer Tabelle des Wiesbadener Finanzministeriums läge die Finanzkraft ohne die Beiträge in den Länderfinanzausgleich bei 124,2 Prozent des Durchschnitts der Bundesländer. Nach Abzug der Zahlungen sind es nur noch 107,14 Prozent – eine Differenz von gut 17 Prozentpunkten. In Baden-Württemberg liegt der Unterschied mit 7,5 und in Bayern mit 6,6 Prozentpunkten jedenfalls deutlich unter dem in Hessen.

Allerdings gibt es noch viel krassere Differenzen auf der anderen Seite des Ausgleichssystems: So läge die Finanzkraft Berlins ohne die Zahlungen der reicheren Länder bei ganzen 68,1 Prozent des Länderdurchschnitts, mit sind es immerhin 90,4 Prozent - ein Unterschied von sogar 22,3 Prozentpunkten. Das aber wurmt den hessischen Finanzminister Thomas Schäfer ebenso wie die Regierungsparteien CDU und FDP: Das eigene, an sich finanzkräftige Land wird durch das Ausgleichssystem ärmer, die eigentlich armen Länder reicher.

Ohne Ausgleich "satte Überschüsse"

"Ohne Länderfinanzausgleich würde Hessen satte Überschüsse erzielen", heißt es in einem Papier von CDU und FDP, die sich regelmäßig von der Opposition im Wiesbadener Landtag anhören müssen, wie hoch die Verschuldung des Landes unter ihrer Führung geworden sei. Sie kontern dann gerne mit dem Hinweis, dass Hessen vor dem Länderfinanzausgleich bei den Pro-Kopf-Steuereinnahmen auf Platz Drei läge, nach den Einzahlungen aber auf dem letzten Platz aller Bundesländer.

Hessen hat nach Angaben des Finanzministeriums von 1999 bis 2010 insgesamt 24,6 Milliarden Euro in den Länderfinanzausgleich eingezahlt. Allein im Jahr 2009 seien somit auf jeden Einwohner Hessens 317 Euro entfallen. In den gleichen elf Jahren nahm Hessen Kredite von netto 13,3 Milliarden Euro auf. Ohne die Zahlungen in den Ausgleich "hätte Hessen mehr als zehn Milliarden Euro in den Abbau von Schulden oder die Zukunft des Landes investieren können", heißt es in einem Positionspapier der Regierungsparteien.

Nun verspricht sich auch der hessische Finanzminister Schäfer natürlich keine Wunder von einer Verfassungsklage gegen den Länderfinanzausgleich, über die in Stuttgart in einer gemeinsamen Kabinettssitzung von Baden-Württemberg, Bayern und Hessen beraten wurde. Schließlich verlangt das Grundgesetz ja Artikel 107 ausdrücklich, "dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird". Als Ziel nennt Schäfer aber, zu strukturellen Veränderungen zu kommen. Seine Erwartungen an eine Verhandlungslösung zur Abwendung der Klage seien "nicht sehr euphorisch". Schließlich gebe es ja nur noch drei regelmäßig zahlende Länder, die gegen die große Mehrheit der Empfängerländer wenig ausrichten können.

Beim letzten Mal sprangen 200 Millionen mehr heraus

Hauptkritikpunkt ist der fehlende Maßstab des Verteilsystems. Hierzu erhofft der CDU-Politiker eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wenn es zur Einreichung der Klage kommt. So ist die Anrechnung der kommunalen Finanzstärke aus Sicht Schäfers mit 64 Prozent eher willkürlich festgelegt worden, um zu einem bestimmten Ergebnis zu kommen. Beim jetzigen System drohe eine Übernivellierung, die auch die Verfassungsrichter bislang abgelehnt hätten. Karlsruhe hat sich nämlich schon mehrfach mit Klagen gegen den Länderfinanzausgleich befasst. Aber seit der letzten Entscheidung aus dem Jahr 1999 haben sich die Gewichte aus hessischer Sicht weiter verschoben.

Bei der Vorbereitung der Klage geht für Finanzminister Schäfer indes "Gründlichkeit vor Schnelligkeit". Natürlich gebe es bei der Klage nicht nur Chancen, sondern auch Risiken, räumt er ein. Aber selbst aus dem letzten Karlsruher Urteil, mit dem die Verfassungsrichter den Korb an die Politik zurückgaben und wenig inhaltliche Vorgaben für die Neuregelung machten, ging Hessen nach der Neuordnung am Ende noch mit 200 Millionen Euro mehr heraus.

dapd