Bundesverfassungsgericht verhandelt auch über den Euro-Rettungsschirm ( Kläger gegen Griechenland-Hilfe wollen "Europa retten"

Kurz vor Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen die milliardenschwere Griechenland-Hilfe und den Euro-Rettungsschirm am Dienstagvormittag haben die Kläger ihre Vorbehalte gegen die Finanzhilfe bekräftigt. Er klage, "um Europa zu retten" und weil er den "Marsch in den Schuldenstaat" befürchte, sagte Joachim Starbatty im Deutschlandfunk.

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Kläger gegen Griechenland-Hilfe wollen "Europa retten"

Köln/München (dapd). Kurz vor Beginn der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts gegen die milliardenschwere Griechenland-Hilfe und den Euro-Rettungsschirm am Dienstagvormittag haben die Kläger ihre Vorbehalte gegen die Finanzhilfe bekräftigt. Er klage, "um Europa zu retten" und weil er den "Marsch in den Schuldenstaat" befürchte, sagte Joachim Starbatty im Deutschlandfunk.

Trotz der No-Bail-Out-Klausel, die die Währungsstabilität gewährleisten soll und besagt, dass kein Staat einen anderen aus einer selbst verschuldeten finanziellen Schieflage retten darf, entwickle sich die Stabilitätsgemeinschaft zu einer Transfergemeinschaft, sagte der emeritierte Professor für Volkswirtschaftslehre weiter.

Der CSU-Politiker Peter Gauweiler sowie vier weitere Professoren neben Starbatty wollen vor dem Bundesverfassungsgericht die Griechenland-Hilfen Deutschlands und den Euro-Rettungsschirm kippen.

Gauweiler kritisiert in diesem Zusammenhang die Bundesregierung. "Die Regierung ist zur Gewährleistung der Kaufkraft des Geldes verpflichtet und muss die Bürger vor inflatorischen Wirkungen schützen und darf diese nicht auch noch anheizen", sagte er dem Radiosender Bayern 2. Sollte die Klage Erfolg haben, würde Griechenland aus seiner Sicht "von einer verhängnisvollen Fehlentwicklung befreit".

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, distanzierte sich zwar vom "Euroskeptizismus" der Kläger um Gauweiler. Vielleicht könne dieser mit seiner Klage aber erreichen, "dass bei dem permanenten Stabilitätsmechanismus, über den wir nach der Sommerpause entscheiden müssen, die Rechte des Parlamentes besser respektiert werden". Der Bundestag müsse sowohl bei zentralen Entscheidungen als auch bei "allen einzelnen Hilfsmaßnahmen seine Zustimmung geben", sagte Oppermann im Deutschlandradio Kultur.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Peter Altmaier, verteidigte das Vorgehen der Bundesregierung. Es gebe keinen Automatismus für die Griechenland-Hilfe, sagte Altmaier im ARD-"Morgenmagazin". Es werde nur geholfen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt seien.

Die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht beginnt um 10.00 Uhr. Mit einem Urteil wird innerhalb von drei Monaten gerechnet.

dapd