Ab 18. Dezember 2023 Kind krank: Telefonische Krankschreibung für Eltern soll kommen

Wenn Eltern kranke Kinder betreuen müssen, können sie sich von der Arbeit freistellen und den Verdienstausfall ausgleichen lassen. Für die notwendigen Nachweise müssen sie künftig nicht mehr zwingend in die Arztpraxis kommen. Was Sie zu dieser Änderung und über bezahlte Kinderkrankentage im Allgemeinen wissen sollten.

Arztpraxen entlasten, Ansteckungsrisiken verringern: Wer sein krankes Kind daheim betreuen muss, der soll die Krankschreibung dafür künftig telefonisch beantragen können. - © Suzi Media - stock.adobe.com

Eltern können ärztliche Bescheinigungen, dass sie ein krankes Kind betreuen müssen, bald auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch bekommen. Möglich sein soll dies ab 18. Dezember, wie aus Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) hervorgeht. Konkret sollen Bescheinigungen für den Bezug von Kinderkrankengeld laut GKV für maximal fünf Tage ausgestellt werden können – wenn das Kind dem Arzt oder der Ärztin bekannt ist und sie die telefonische Ausstellung als vertretbar ansehen.

"Das wird Eltern und Arztpraxen merklich entlasten", sagte ein GKV-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte die KBV und die Kassen zuvor gebeten, eine solche Regelung zu treffen. Hintergrund ist die inzwischen geltende Möglichkeit zu telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkrankungen, wenn Patienten in Praxen bekannt sind. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kassen und Kliniken hatte kürzlich eine Dauerregelung nach Vorbild einer Corona-Sonderregelung beschlossen.

Beschäftigte können, "wenn das Kind eine nicht längere Zeitspanne als fünf Tage krank ist", eine bezahlte Freistellung vom Job beanspruchen. Allerdings nur, wenn die Anwendung des Paragrafen 616 BGB nicht vertraglich ausgeschlossen wurde, erklärt die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür. Und dieser Ausschluss ist grundsätzlich durchaus möglich.

Werden sie nicht bezahlt freigestellt, haben Eltern allerdings einen Anspruch auf unbezahlte Freistellung, wenn ihr Kind krank ist: die sogenannten Kinderkrankentage. Gesetzlich versicherte Eltern erhalten zum Ausgleich ihres Verdienstausfalls dann Kinderkrankengeld.

Doch wie funktioniert das eigentlich? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch?

Bis Ende 2023 können gesetzlich krankenversicherte Eltern je Kind für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen, bei mehreren Kindern für nicht mehr als insgesamt 65 Arbeitstage. Zum Jahreswechsel wird diese während der Corona-Pandemie erweiterte Bezugsdauer allerdings reduziert. 2024 sind es dann 15 Arbeitstage pro Kind und Elternteil, wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilt. Bei mehreren Kindern sind es längstens 35 Arbeitstage pro Elternteil.

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als zwölf Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.

Was gilt für Alleinerziehende?

Alleinerziehende können bis Ende 2023 für 60 Arbeitstage je Kind Kinderkrankengeld beantragen. 2024 sind es für alleinerziehende Versicherte dann 30 Tage je Kind, bei mehreren Kindern längstens 70 Arbeitstage.

Was ist mit Privatversicherten?

Privatversicherte haben keinen gesetzlichen Anspruch auf Kinderkrankengeld.

Ist ein Elternteil privat versichert, der andere Elternteil und das Kind gesetzlich, besteht der Anspruch auf Kinderkrankengeld nur für den gesetzlich versicherten Elternteil. Ist das Kind hingegen mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld, wie das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite erklärt.

Wie beantrage ich Kinderkrankengeld?

Das Kinderkrankengeld müssen Eltern bei ihrer Krankenkasse beantragen. Um Kinderkrankengeld zu erhalten, benötigen Sie ein ärztliches Attest, das die Krankheit Ihres Kindes bescheinigt – derzeit ab dem ersten Tag. Wie eingangs beschrieben, sollen Eltern bald auch telefonisch und ohne extra Praxisbesuch eine ärztliche Bescheinigung bekommen. Möglich sein soll das ab 18. Dezember.

Nicht vergessen: "Arbeitnehmer sollten sich, wie bei eigener Krankheit, auch bei Krankheit des Kindes unverzüglich beim Arbeitgeber melden", rät die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?

Die Krankenkasse berechnet das Kinderkrankengeld anhand des Gehalts der Beschäftigten. In der Regel beträgt es laut Bundesgesundheitsministerium 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Wie flexibel können Kinderkrankentage genommen werden?

Kinderkrankentage können auch für einzelne Tage genommen werden. Können Eltern erkrankter Kinder sich etwa bei der Kinderbetreuung abwechseln oder haben an manchen Tagen eine anderweitige Kinderbetreuung für ihr erkranktes Kind, könnten sie ihre Kinderkrankentage beispielsweise nur an zwei von fünf Tagen in der Woche einsetzen.

Einen Anspruch auf eine unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage sieht die gesetzliche Regelung allerdings nicht vor, schreibt das Bundesgesundheitsministerium auf seiner Webseite.

Ein Elternteil hat seine Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft. Kann der andere Elternteil seine Kinderkrankentage überschreiben?

Ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht nicht. Ist der Arbeitgeber desjenigen Elternteils, der die Kinderkrankentage bereits ausgeschöpft hat, damit einverstanden, ist eine Übertragung aber möglich. dpa/fre