Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung ist der 30. November. Wer wechseln möchte, informiert sich oft über das Internet. Der Bund der Versicherten rät bei diesem Vergleich jedoch zur Vorsicht: Denn oft werden nur die Prämien verglichen, nicht aber die Leistungen des Tarifs. Die Bedingungen sind aber für die Qualität des Versicherungsschutzes entscheidend. Auf was sie achten sollten.

So sollte die Deckungssumme bei der Haftpflichtversicherung 100 Millionen Euro betragen. Bei der Kaskoversicherung sollte der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichten. Und über die Wildschadenklausel sollten Schäden, die durch Kollision mit Tieren jeder Art entstehen, versichert sein.
Bei Vergleichsportalen im Internet sollten Verbraucher aber nicht nur darauf achten, dass solche Bedingungen berücksichtigt werden, sondern auch darauf, welche Versicherer überhaupt an dem Vergleich teilnehmen.
Online-Portale: oft kein umfassender Vergleich
Eventuell sind besonders gute und günstige Versicherer in bestimmten Portalen gar nicht enthalten. Daher ermöglichten die wenigsten Online-Portale einen umfassenden Vergleich.
Der Bund der Versicherten bietet auf seiner Internetseite eine kostenlose Vergleichsmöglichkeit. Interessierten werden die 15 günstigsten Tarife für ihr Auto direkt angezeigt. Die aufgeführten Gesellschaften entsprechen den Maßstäben, die der Bund der Versicherten an gute Versicherungsbedingungen stellt.
Außerdem hat der Bund der Versicherten sechs Schritte zur neuen Kfz-Versicherung zusammengestellt:
1. Angebote vergleichen.
2. Antrag beim neuen Kfz-Versicherer stellen. Wird der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen abgelehnt, ist er angenommen.
3. Bei Annahme bisherige Kfz-Versicherung kündigen. Stichtag ist meist der 30. November.
4. Versicherer bestätigt die Kündigung.
5. Neuer Versicherer lässt sich von bisheriger Gesellschaft Schadenfreiheitsrabatt bestätigen.
6. Neue Gesellschaft informiert Zulassungsstelle über Versichererwechsel und hinterlegt neue elektronische Versicherungsbestätigung. dapd