Zunehmend gibt es bei der Kreditvergabe Risikoscheu der Hausbanken. Die KfW-Bankengruppe kennt das Problem. Im Rahmen ihres Sonderprogramms kann sie bei Investitionskrediten 90 Prozent und bei Betriebsmittelkrediten 70 Prozent der Haftung übernehmen.
KfW-Sonderprogramme gegen Risikoscheu der Hausbanken
Das KfW-Sonderprogramm orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm "KfW-Unternehmerkredit". Im KfW-Sonderprogramm werden Kredite zu Marktkonditionen an mittelständische und große Unternehmen, die grundsätzlich wettbewerbsfähig sind und positive Zukunftsaussichten haben, zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben.
Durch die Möglichkeit einer Haftungsfreistellung nimmt die KfW den durchleitenden Banken einen erheblichen Teil des Kreditrisikos ab und erleichtert damit die Kreditvergabe.
Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige sowie mittelständische in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe), die eine Finanzierung für Vorhaben in Deutschland benötigen und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Finanziert werden alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel (einschließlich Warenlager sowie sonstiger Liquiditätsbedarf, zum Beispiel durch Anschlussfinanzierungen bzw. Prolongationen, im folgenden Betriebsmittel
genannt) finanziert werden.
Finanziert werden bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel. Der maximale Kreditbetrag beträgt 50 Millionen Euro pro Vorhaben.
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen bis zu fünf oder bis zu acht Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von langlebigen Investitionsgütern (zum Beispiel Bauvorhaben und Schiffsfinanzierungen) kann eine Laufzeit von bis zu 15 Jahren bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr.
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt. Der Zinssatz wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten von der Hausbank festgelegt.
Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 Prozent oder optional 50 Prozent möglich. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann eine Haftungsfreistellung von 60 Prozent beantragt werden.Voraussetzung für die Haftungsfreistellung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss über ein vollständiges Geschäftsjahr (bei nicht bilanzierenden Unternehmen Einnahmen-Überschuss-Rechnung) vorliegt.
Der maximale Endkreditnehmerzinssatz je Preisklasse ändert sich durch die Inanspruchnahme der Haftungsfreistellung nicht.
Die Unternehmen können sich informieren unter http://investitionspaket.kfw.de/ oder unter der Servicenummer 0180/1335577.
Falls Sie weitere Detailinformationen benötigen, finden Sie diese auf dem Merkblatt des KfW-Sonderprogramms: kfw-mittelstandsbank.de
dhz
