Sie planen ein Digitalisierungsprojekt oder möchten in neue Technologien investieren? Ab sofort gibt’s passende Förderkredite von der KfW – inklusive Zuschuss und Digitalisierungscheck.

Kleine und mittlere Unternehmen können bei der staatseigenen KfW-Bankengruppe neue Förderkredite für Digitalisierung und Innovation beantragen.
"Die Förderung reicht von der Anschaffung von Hard- und Software bis hin zu Innovationen mit Künstlicher Intelligenz", sagte Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD). "Mit neuen Finanzierungsangeboten unterstützt die KfW gezielt kleine und mittlere Unternehmen", betonte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).
Beide Kreditprogramme sind in drei Stufen unterteilt.
Konkret geht es um die Programme "ERP-Förderkredit Digitalisierung" und "ERP-Förderkredit Innovation". Sie stehen Einzelunternehmen, Mittelständlern und Freiberuflern mit Sitz in Deutschland und einem Jahresgruppenumsatz von bis zu 500 Millionen Euro offen.
Die Förderung ist in beiden Kreditprogrammen anreizbasiert und in drei Stufen gegliedert. Wie KfW-Vorstandsmitglied Melanie Kehr erklärte, ermögliche die neu entwickelte Basisförderung insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten.
Erste Stufe: Basisförderung mit Digitalisierungscheck
Über die Basisförderung können kleine Unternehmen einfache Digitalisierungsmaßnahmen sowie Produkt- und Prozessinnovationen fördern lassen, teilten die Ministerin und die KfW mit. Der Kredithöchstbetrag liegt hier bei 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben.
Um den aktuellen Digitalisierungsgrad zu ermitteln und weiterführende Vorschläge zur Digitalisierung zu erhalten, steht ein Digitalisierungscheck zur Verfügung. Für die Inanspruchnahme der Basisförderung ist dieser verpflichtend.
Zweite und dritte Stufe für anspruchsvollere Projekte
Die zweite Stufe, die sogenannte LevelUp-Förderung, gilt laut KfW für anspruchsvollere Projekte mit einem höheren Digitalisierungs- und Innovationsgrad.
Die dritte Stufe, die High-End-Förderung, richtet sich an "zukunftsweisende Vorhaben", etwa im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) oder bei anderen groß angelegten Projekten. In beiden Stufen können bis zu 25 Millionen Euro an Förderkrediten pro Vorhaben beantragt werden.
ERP-Zuschuss für zweite und dritte Stufe
Die Zinsvergünstigungen sowie die Höhe des ergänzenden Förderzuschusses steigen mit zunehmender Komplexität und Innovationskraft des Vorhabens. Der Förderzuschuss kann jedoch nur für Kredite der zweiten und dritten Stufe beantragt werden.
In der zweiten Stufe beträgt der Zuschuss drei Prozent, in der dritten Stufe fünf Prozent des ausgezahlten Kreditbetrags – jeweils maximal 200.000 Euro.
Der Zuschuss kann gemeinsam mit den Krediten oder innerhalb von drei Monaten danach über die jeweilige Hausbank beantragt werden.
Weitere Informationen zu den Programmen finden Sie hier:
Förderung für Innovation und Digitalisierung im Unternehmen | KfW
Zum Digitalisierungscheck gelangen Sie hier:
www.kfw.de/digitalisierungs-check