Einbruchschutz und Barrierefreiheit kombinierbar KfW erhöht Zuschüsse für "Altersgerechtes Bauen"

Die KfW-Bankenkgruppe erhöht die Zuschüsse für den Standard "Altersgerechtes Haus" und für die Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche. Maßnahmen für den altersgerechten Umbau und den Einbruchschutz sind frei kombinierbar.

Die KfW erhöht die Förderung für das Programm "Altersgerecht Umbauen". Die Maßnahmen sind mit Einbruchschutz kombinierbar. - © Foto: Jörg Lantelme / Fotolia.com

Neben den Zuschüssen für einen altersgerechten Umbau können Mieter und Eigentümer ab sofort Zuschüsse zur Sicherung gegen Wohnungs- und Hauseinbrüche beantragen. Die Bundesregierung will damit die Zahl erfolgreicher Einbrüche senken. "Fast die Hälfte aller Einbrecher geben nach wenigen Minuten ihr Vorhaben auf, wenn sie durch technischen Einbruchschutz am Eindringen gehinder werden", sagt Bundesbauministerin Barbara Hendricks. Deshalb werden ab sofort der Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 30 Millionen Euro gefördert.

Jährlich 10 Millionen Euro

Folgende Maßnahmen werden ab sofort im Rahmen des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" eigenständig gefördert: der Einbau oder die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- oder Wohnungstüren sowie die Nachrüstung von Fenstern und einbruchhemmenden Rollläden. Das Bundesbauministerium stellt dafür von 2015 bis 2017 jährlich 10 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Höhe der förderfähigen Investitionskosten. Die Zuschüsse betragen für Einzelmaßnahmen des Einbruchschutzes und des Barriereabbaus einheitlich 10 Prozent (bisher 8 Prozent) und für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" 12,5 Prozent (bisher 10 Prozent) der förderfähigen Investitionskosten. Die Mindestinvestitionskosten werden künftig von 3.750 Euro auf 2.000 Euro gesenkt.

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Wer seine Wohnung oder sein Haus gegen EInbruch sichern möchte, erhält je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1.500 Euro. Gefördert werden zum Beispiel der Einbau von Alarmanlagen, Gegensprechanlagen, der Einbau und die Nachrüstung von einbruchhemmenden Türen sowie die Nachrüstung von Fenstern.
  • Wer Maßnahmen gegen Wohnungseinbruch mit dem altersgerechten Umbau verbindet und in beides investiert, kann einen Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten von insgesamt mindestens 200 Euro bis maximal 5.000 Euro beantragen. Gefördert wird der Abbau von Barrieren, zum Beispiel Einbau einer bodengleichen Dusche, Verbreiterung von Türen, Grundrissänderungen oder schwellenlose Hauseingangs- und Wohnungstüren.
  • Der Zuschuss für den Förderstandard "Altersgerechtes Haus" steigt auf 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionen. Maximal können 6.250 Euro beantragt werden.

Bei allen Maßnahmen sind Materialkosten und Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung für die Förderung ist die Durchführung durch ein Fachunternehmen des Handwerks. Die Zuschüsse können mit den Programmen zur energetischen Gebäudesanierung kombiniert werden, zum Beispiel bei einem Austausch der Fenster. Informationen unter kfw.de/einbruchschutz . dhz