Coaching KfW: Attraktive Angebote für Gründer

Das erste Geschäftsjahr ist für viele Gründer das schwerste. Wenn sich der Umsatz nicht wie geplant entwickelt, die Kosten aus dem Ruder laufen oder aber Aufträge nicht schnell genug abgearbeitet werden können, ist es höchste Zeit für eine kritische Bestandsaufnahme und Analyse der Unternehmensabläufe.

KfW: Attraktive Angebote für Gründer

Um junge Unternehmen in dieser Phase zu unterstützen, gibt es bei der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Programm Gründercoaching: Die Bank übernimmt einen Teil der Kosten, die für eine professionelle Unternehmensberatung anfallen. Die Förderung zielt auf Unternehmer und Freiberufler, die noch nicht länger als fünf Jahre auf dem Markt aktiv sind. Für die Vorbereitung einer Existenzgründung ist das Programm nicht gedacht.

Obergrenze von 6.000 Euro

Die Förderung beinhaltet einen Zuschuss zu den Coaching-Kosten von 75 Prozent für Unternehmen in Ostdeutschland; Unternehmen mit Sitz in den alten Bundesländern und Berlin können 50 Prozent erstattet bekommen. Allerdings ist der Zuschuss auf ein Tageshonorar von höchstens 800 Euro beziehungsweise einen Stundensatz von 100 Euro begrenzt. Zudem deckt der Zuschuss keine Nebenkosten der Beratung wie Fahrtkosten oder auch die im Honorar enthaltene Mehrwertsteuer ab.

Das Beraterhonorar insgesamt darf 6.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Oberhalb dieser Grenze müssen Gründer das Honorar für den Coach selbst bezahlen. Bei ehemals arbeitslosen Gründern übernimmt die KfW 90 Prozent des Beratungshonorars von maximal 4.000 Euro. Allerdings gibt es diese besondere Förderung nur im ersten Jahr nach der Gründung.

Freie Coach-Wahl

Unternehmer können im Rahmen des Programms jeden Coach auswählen, der bei der KfW registriert ist. Der Förderantrag muss jedoch unbedingt bei einem Regionalpartner des Programms gestellt und bewilligt werden, bevor der Coach für den Gründer aktiv wird.
Der Beratervertrag selbst muss seit 1. April 2011 nicht mehr bei der KfW eingereicht werden. Auch der Nachweis über eine korrekte Verwendung der Fördermittel ist dank einer standardisierten Abfrage einfacher geworden. Bislang mussten Gründer einen detaillierten Abschlussbericht bei der KfW einreichen.

dapd