Steuertipp Keine Schenkungsteuer für Abfindungszahlung im Fall einer Scheidung

Viele Selbständige, die heiraten, entscheiden sich aus den verschiedensten Gründen für die Gütertrennung und für einen Ehevertrag. Hier stellte sich in der Praxis folgende Frage: Wird Schenkungsteuer fällig, wenn im Ehevertrag vereinbart wurde, dass bei einer Scheidung ein Ehepartner eine Abfindungszahlung erhält? Die gute Nachricht gleich vorab: Nein, nicht immer.

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In einem Urteilsfall beim Bundesfinanzhof ließ sich ein Ehepaar scheiden. Der Ehemann hat sich per Ehevertrag dazu verpflichtet, der Ehefrau bei Beendigung der Ehe eine Abfindungszahlung zu leisten. Das Finanzamt bekam Wind von dieser Abfindungszahlung und stufte diese Zahlung als schenkungssteuerpflichtiges Vermögen ein. Gegen den Schenkungssteuerbescheid legte die Ex-Ehefrau Einspruch ein und klagte.

Abfindung nach einer Scheidung: Schenkungsteuer nicht fällig

Beim Bundesfinanzhof bekam sie nun Recht. Für die Abfindungszahlung anlässlich der Scheidung wird keine Schenkungsteuer fällig (BFH, Urteil v. 1.9.2021, Az. II R 40/19; veröffentlicht am 27.1.2022).

Die Richter des Bundesfinanzhofs begründeten ihren Urteilsspruch zur Schenkungsteuer mit folgendem Argument: Bei der Abfindungszahlung anlässlich der Scheidung handelte es sich nicht um eine freigebige Zuwendung des Ex-Ehemanns. Denn dieser hat sich nicht zu einer Pauschalabfindung ohne Gegenleistung verpflichtet. Die Zahlung leistete der Ex-Ehemann zur Abgeltung verschiedener Ansprüche.

Steuertipp: Eheleute, die eine Bedarfsabfindung für den Fall einer Scheidung vereinbaren möchten, sollten vor Vertragsabschluss unbedingt das Gespräch mit dem Steuerberater suchen. Nur so lassen sich steuerlich böse Überraschungen vermeiden, sollte es tatsächlich zur Scheidung kommen. dhz