Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Rat dem Kompromiss zur EU-Gebäuderichtlinie zugestimmt. Zahlreiche Gebäude in der EU sollen umweltfreundlicher werden. Vorhaben wie die Sanierungspflicht von Bestandsgebäuden aber sind vom Tisch.
Zahlreiche Gebäude in der EU sollen umweltfreundlicher werden. Damit das geschieht, gibt die sogenannte Gebäudeenergieeffizienz-Richtlinie (EPBD) zahlreiche Sanierungsziele vor. Nachdem bereits das Europäische Parlament die umstrittene Richtlinie gebilligt hat, hat nun auch der EU-Rat final zugestimmt. Damit kann sie nun in nationales Recht umgesetzt werden.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), spricht von einem grundsätzlich positiven Ergebnis. "Eine Sanierungspflicht, die sich auf einzelne Bestandsgebäude bezogen hätte, ist vom Tisch. Und auch wenn die Anforderungen an Hauseigentümer und Bauunternehmen erheblich bleiben, haben EU-Parlament und Rat eine richtige Grundsatzentscheidung getroffen: Wie und mit welchen Instrumenten die Mitgliedstaaten ihre Energieeinsparziele im Gebäudesektor erreichen, müssen sie selbst entscheiden können", sagte er.
Als positiv betrachtet Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe, dass mit der Richtlinie auch die Lebenszyklusbetrachtung von Gebäuden gestärkt wird. "Die in den Gebäuden gebundene Energie soll bilanziert werden. Allerdings ist die Lebenszyklusbetrachtung enorm komplex und die Stimmung im Markt ist unruhig. Deswegen sollte die Bundesregierung eine umfassende Fachdebatte für die Umsetzung der Richtlinie anstoßen."
Das sieht die EU-Gebäuderichtlinie vor
Das Ziel der EU-Gebäuderichtlinie ist es, den Energieverbrauch von Wohngebäuden bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Mit der aktuellen Fassung haben sowohl das Europäische Parlament als auch der EU-Rat den mit den EU-Staaten vereinbarten Kompromiss zur Gebäudeenergieeffizienz angenommen. Über die ursprünglichen Pläne war zuvor heftig gestritten worden.
Die EU-Gebäuderichtlinie sieht unter anderem auch die Installation von Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden vor. Die Mitgliedstaaten müssen zudem Maßnahmen zur Dekarbonisierung von Heizungsanlagen und zum allmählichen Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bei der Wärme- und Kälteversorgung ergreifen: Bis 2040 soll es keine mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkessel mehr geben.
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Holger Schwannecke forderte die Bundesregierung nach dem Beschluss des EU-Rates auf, jetzt klare Rahmenbedingungen zu schaffen, "damit Eigentümer und Eigentümerinnen mit Vertrauen in die Zukunft investieren können." ew
