Pflichtversicherung für Selbstständige unter 30 Jahren Keine Rentenpflicht für junge Unternehmer

Altersarmut ist ein Thema, das derzeit viel diskutiert wird. Vor Kurzem wurde bekannt, das Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geplant hat, eine Pflichtversicherung für Selbstständige unter 30 Jahren einzuführen. Aufgrund massiven Protests von betroffenen Selbstständigen ist der Plan gescheitert.

Burkhard Riering

Jung, selbstbewusst, blauäugig? Über ihre Altersvorsorge müssen sich selbstständige Handwerker früh Gedanken machen. - © Foto: kathrinm/fotolia

Aus den Plänen von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wird nichts: Es wird vorerst keine neue Pflichtversicherung zur Altersvorsorge für Selbstständige unter 30 Jahren geben. Der Petitionsausschuss des Bundestags verwarf jetzt den Plan, nachdem ein Jungunternehmer eine Online-Petition mit mehr als 80.000 Unterschriften eingereicht hatte. Von der Leyen wollte mit dem neuen Gesetz gegen Altersarmut angehen.

Junge Menschen sollten bereits am Anfang des Berufslebens vorsorgen. Doch der Ausschuss sah das anders: Die frühe Vorsorge könne dazu führen, dass junge Selbstständige schon am Anfang derart unter Kostendruck geraten, dass dies existenzbedrohend wirken könnte. Viele Freiberufler und selbstständige Handwerker, die am Anfang nicht viel verdienen, hätten monatlich 250 bis 300 Euro einzahlen sollen. Zudem könnte dies Existenzgründungen hemmen.

Nicht alle Selbstständigen über einen Kamm werfen

"Das Gesetzesvorhaben hat einfach alle Selbstständigen über einen Kamm geschoren, das ist realitätsfern. Selbstständige brauchen mehr Flexibilität und sollten gerade in der Gründungsphase nicht überfordert werden", sagt Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) der Deutschen Handwerks Zeitung. Viele von Union und Rot-Grün hätten laut Bahr alle Selbstständigen letztlich in die Rentenkasse zwingen wollen. "Das wäre die Einheitskasse mit Einheitsrente für alle", sagt Bahr.

Andreas Lutz, Vorstandsvorsitzender des Verbands der Gründer und Selbständigen, erwartet, dass die Diskussion sich jetzt auf eine einkommensabhängige Versicherungspflicht verlagern werde. Vor allem die hohen Mindestbeiträge für alle jungen Selbstständigen wurden kritisiert. Im Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) steht man einer Altersvorsorgepflicht offen gegenüber:

"Wir können uns eine Altersvorsorgepflicht vorstellen, dann aber für alle Selbstständigen und nur, sofern im Gegenzug die Handwerkerrentenversicherungspflicht abgeschafft wird", erläutert Jörg Hagedorn, Abteilungsleiter soziale Sicherung im ZDH. Die Altersvorsorgepflicht müsse darüber hinaus großzügige Regelungen insbesondere für Existenzgründer und unbedingt ein Wahlrecht beinhalten: privat oder gesetzlich, so Hagedorn.

Gut gedacht ist nicht gleich gut gemacht

Die Pflichtversicherung war Teil eines größeren Rentenpakets des Arbeitsministeriums, das auch andernorts Kritik hervorrief. Zwar besteht weitgehend Einigung darüber, dass auch junge Selbstständige ihre Altersvorsorge nicht vernachlässigen dürfen. Doch das „Wie“ ist hier die entscheidende Frage. "Gut gedacht bedeutet nicht zwangsläufig gut gemacht", urteilt das "Handeslblatt".

Selbstständige Handwerker gehören traditionell (seit 1938) zum Kreis der Pflichtversicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung. Gehen sie einem zulassungspflichtigen Gewerk nach, können sie ihre Vorsorge demnach nicht frei wählen. Sie zahlen für 18 Jahre in die gesetzliche Rente ein. Ginge es nach dem ZDH, müsste diese Regelung sofort abgeschafft ­werden.