Die Staatsanwaltschaft will nicht gegen die Bundeswehr wegen angeblicher Schießspiele für Kinder ermitteln. Es gebe keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten von Bundeswehrsoldaten bei einem Tag der offenen Tür in Bad Reichenhall, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Traunstein mit.
Keine Ermittlungen zu angeblichen Bundeswehr-Schießspielen
Traunstein (dapd-bay). Die Staatsanwaltschaft will nicht gegen die Bundeswehr wegen angeblicher Schießspiele für Kinder ermitteln. Es gebe keine Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten von Bundeswehrsoldaten bei einem Tag der offenen Tür in Bad Reichenhall, teilte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Traunstein mit. Nach Medienberichten hatten die Soldaten dort Kinder auf ein Spielzeugdorf mit dem Namen Klein-Mitrovica zielen lassen.
Bei der Veranstaltung am 28. Mai habe die Bundeswehr als Anschauungsmaterial verschiedene Handwaffen eines Infanterieverbandes ausgelegt, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Diese hätten von Besuchern unter Aufsicht inspiziert und auch in die Hand genommen werden können. Hierbei sei es - entgegen internen Vorgaben der Bundeswehr - auch vorgekommen, dass Minderjährige diese Waffen in Händen gehalten hätten, hieß es weiter.
Die Staatsanwaltschaft sieht auch keinen Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens angesichts der Vorwürfe, Soldaten hätten mit Kindern anhand eines Miniaturdorfes Szenen aus dem Kosovo-Krieg nachgestellt. Tatsächlich sei die Möglichkeit angeboten worden, die Entfernung zu Miniaturfahrzeugattrappen zu ermitteln. Kinder hätten dafür ein Griffstück mit der Optik eines Ausbildungsgerätes benutzen können. Dieses Griffstück könne aber nicht als Waffe eingesetzt werden.
Auch mit dem Aufstellen eines Ortsschildes "Klein-Mitrovica/Kreis Zwickau" wurde laut Staatsanwaltschaft keine strafbare Handlung begangen. Die Benennung sei erfolgt, weil sich das Bataillon damals für einen KFOR-Einsatz im Kosovo aufgehalten habe und die Erbauer des Modells mehrheitlich im Kreis Zwickau beheimatet gewesen seien. Der Tatbestand der Volksverhetzung sei damit nicht gegeben.
dapd
