SPD will notfalls klagen - Schwarz-Gelb weist Vorwürfe zurück Keine Annäherung zwischen Koalition und Opposition beim Wahlrecht

Verhärtete Fronten bei der Diskussion um das Wahlrecht: Die Koalition wies am Mittwoch Kritik an ihren Vorschlägen zurück und machte deutlich, dass es mit ihr keine Verhandlungen über das Thema Überhangmandate geben werde. Die SPD sieht jedoch genau hier den entscheidenden Streitpunkt und kündigte an, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

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Keine Annäherung zwischen Koalition und Opposition beim Wahlrecht

Berlin (dapd). Verhärtete Fronten bei der Diskussion um das Wahlrecht: Die Koalition wies am Mittwoch Kritik an ihren Vorschlägen zurück und machte deutlich, dass es mit ihr keine Verhandlungen über das Thema Überhangmandate geben werde. Die SPD sieht jedoch genau hier den entscheidenden Streitpunkt und kündigte an, notfalls vor dem Bundesverfassungsgericht zu klagen.

Das Gericht hatte im Juli 2008 die bisherige Wahlregelung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden. Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden.

Künftig soll nach den Plänen der Koalition jedes Bundesland separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mandate aus einem Land soll unter anderem die Wahlbeteiligung sein. Die "Reststimmen" sollen addiert werden und in zusätzlichen Mandate münden, die den Landeslisten mit den höchsten Reststimmenzahlen zugeteilt werden. Die Anzahl der so entstehenden zusätzlichen Mandate beziffert die Koalition auf etwa vier bis maximal zehn. Überhangmandate soll es weiter geben.

Man habe versucht, das "Wahlrecht auf breite Beine zu stellen" und möglichst alle politischen Kräfte einzubinden. Leider sei dies nicht gelungen, sagte der CSU-Innenpolitiker Hans-Peter Uhl in Berlin. Er wies die Kritik der Opposition an den neuen Vorschlägen strikt zurück. Eine Abschaffung der Überhangmandate, wie beispielsweise von den Grünen gefordert, sei eine "Missachtung des Wählerwillens". Darauf werde man sich nicht einlassen.

Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) nannte Vorwürfe abwegig, wonach der jetzige Vorschlag vor allem der Koalition nütze. Man trage mit den Vorschlägen vielmehr dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung. Es sei nicht das "perfekte Lösungsmodell, aber sicher die beste Lösung". Karlsruhe habe nicht verlangt, die Überhangmandate abzuschaffen. Der Abgeordnete Stefan Ruppert sagte für die FDP, der Vorschlag habe "begrenzende Tendenzen", da die Zahl der zusätzlichen Mandate auf die Überhangmandate angerechnet würden. Damit trage man dem Anliegen der Opposition Rechnung.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, nannte den Vorschlag von Union und FDP ein "dürftiges Notkonstrukt". Das Problem der Überhangmandate werde nicht gelöst. Die SPD habe den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, Hans-Jürgen Papier, gebeten darzulegen, was das für Deutschland bedeute. Dieses Rechtsgutachten werde man in den nächsten Wochen vorstellen. Sollte die Koalition nicht bereit sein, das Problem der Überhangmandate anzugehen "werden wir dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen".

Die SPD schlägt Ausgleichsmandate für die Überhangmandate vor. Dies berge zwar die Gefahr eines großen Bundestages, möglicherweise könne man dann aber nach der nächsten Bundestagswahl die Zahl der Direktwahlkreise maßvoll reduzieren, sagte Oppermann weiter.

Die Linke kritisierte, der Union gehe es "einzig und allein darum, die Überhangmandate zu erhalten, von denen sie bisher meist profitiert hat". Dafür nehme sie eine Brüskierung des Verfassungsgerichts und gesetzgeberischen Murks in Kauf, rügte die Rechtexpertin der Linken, Halina Wawzyniak.

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