Genossenschaften im Handwerk "Keine Angst vor Wettbewerbern im eigenen Haus"

Die Genossenschaft gilt als die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland – vor allem weil alle Mitglieder die selben Mitspracherechte haben. Im DHZ-Interview erklärt Eckhard Ott, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbandes (DGRV), welche Vor- und Nachteile Handwerksbetriebe von dieser Organisationsform haben und warum mehr Demokratie die Betriebe nicht zu reinen Debattierclubs macht.

Jana Tashina Wörrle

DHZ: Warum schließen sich Handwerksbetriebe zu Genossenschaften zusammen? Welche Vorteile haben sie davon?

Eckhard Ott: Die Motive sind sehr unterschiedlich. Handwerksbetriebe arbeiten in Genossenschaften zusammen, um gemeinsam einzukaufen und damit Kosten zu sparen oder ihre Dienstleistungen gemeinsam anzubieten. Oder aber sie erstellen zusammen ihre Leistungen. Beispielsweise können bei einer gewerkeübergreifenden Kooperation mehrere kleine, spezialisierte Unternehmen gemeinsam Komplettaufträge bearbeiten. Als Einzelkämpfer würde man diese Aufträge nicht erhalten. Vorteile der genossenschaftlichen Kooperation: Es wird verbindlich kooperiert und der Auftraggeber hat für die beteiligten Gewerke nur einen Ansprechpartner. Genossenschaften werden aber auch für Markengemeinschaften gebildet oder um administrative Aufgaben auf ein gemeinsames Unternehmen auszulagern.

DHZ: Gibt es auch Nachteile? Wo liegen die Risiken?

Ott: Eine Kooperation ist immer mit Vor- und Nachteilen behaftet, das ist keine spezifische genossenschaftliche Frage. Die Zusammenarbeit muss abgestimmt werden. Viele selbständige Handwerksmeister schrecken oft vor einer engeren Kooperation mit anderen Betrieben zurück. Sie befürchten, sich den Wettbewerber ins Haus zu holen. Wir erleben aber gerade bei den neuen Genossenschaften im Handwerk, dass sich diese anfängliche Skepsis oftmals in Begeisterung wandelt. Die Erkenntnis: Zusammen kann man mehr erreichen. Und dabei hilft die genossenschaftliche Struktur, denn die Beteiligung ist freiwillig und jeder bleibt als Genossenschaftsmitglied auch weiterhin selbstständig tätig. Die demokratische Grundstruktur führt nicht zu Debattierclubs, wie manche befürchten, sie schafft vielmehr Vertrauen und beschleunigt Entscheidungen. Reibereien werden auch dadurch abgemildert, dass ein "Wir-Gefühl" zwischen den Beteiligten entsteht.

DHZ: Wie verbreitet ist diese Unternehmensform im Handwerk?

Ott: In Deutschland gibt es über 200 Genossenschaften im Handwerksbereich, sowohl im Nahrungsmittelhandwerk wie z um Beispiel für Bäcker oder Fleischer als auch im Nichtnahrungsmittelhandwerk, etwa für Dachdecker, Maler oder Schreiner. Große bekannte Genossenschaften sind die Zedach eG Zentralgenossenschaft des Dachdeckerhandwerks, die Zentrag Zentralgenossenschaft des europäischen Fleischergewerbes eG oder die Bäko-Zentralen für die Bäcker und Konditoren. Es werden aber auch neue Genossenschaften im Handwerksbereich gegründet. So kooperieren zum Beispiel in der NeMo eG – Netzwerk energiesparende Modernisierung qualifizierte Handwerksbetriebe aus dem Bremer Raum, um gemeinsam aus einer Hand energetische Hausmodernisierungen anbieten zu können. Bundesweit haben Zahntechniklabore in der Dentagen Wirtschaftsverbund eG die Zentralregulierung und Delkrederefunktion auf eine Genossenschaft ausgelagert. Es gibt aber auch regionale Kooperationen, an denen nicht nur Handwerksbetriebe beteiligt sind. Beispielsweise arbeiten in der Meisterland Schönbuch eG etwa 40 Meisterbetriebe aus der Region Böblingen unter einer gemeinsamen Qualitätsmarke.

DHZ: Gibt es bestimmte Branchen, für die die Genossenschaft besonders geeignet ist?

Ott: Die Eignung der Genossenschaft ist keine Frage der Branche, sondern des Unternehmenszwecks. Sie eignet sich generell für Vorhaben, die gemeinsam besser realisiert werden können. Mit Genossenschaften können in allen betrieblichen Bereichen Größenvorteile erreicht werden, egal ob für den Einkauf, den Absatz oder die gemeinsame Leistungserstellung. Allerdings müssen die beteiligten Betriebe an einer gleichberechtigten Kooperation interessiert sein. In der Generalversammlung hat nämlich jedes Mitglied unabhängig von der Höhe der finanziellen Beteiligung nur eine Stimme. Und bei der Genossenschaft muss die Leistungserstellung und Unterstützung der Mitgliedsbetriebe im Vordergrund stehen. Sie ist nicht geeignet für Vorhaben, bei denen es lediglich um die Verzinsung des eingebrachten Kapitals geht.

Eine Wirtschaftsweise für schwierige Zeiten

DHZ: Was müssen Betriebe tun, die sich zu einer Genossenschaft zusammenschließen wollen? Welche bürokratischen Hürden kommen auf sie zu?

Ott: Für die Gründung einer Genossenschaft braucht man mindestens drei Unternehmen, die die gleichen Ziele und Interessen verfolgen. Wie jede Unternehmensgründung funktioniert auch eine Genossenschaftsgründung nur mit einer fundierten und sorgfältigen Planung des unternehmerischen Konzepts. Die Erarbeitung eines Businessplans gehört deshalb zu den wichtigen Vorbereitungsarbeiten. Der rechtliche Rahmen der Genossenschaft muss zudem in der Satzung festgelegt werden. Dabei können die Mitglieder viele Regelungen selbst gestalten, wie zum Beispiel die Beteiligungshöhe. Mit der Gründungsversammlung, in der die Satzung verabschiedet sowie Aufsichtsratsmitglieder und Vorstandsmitglieder gewählt werden, wird die Genossenschaft offiziell ins Leben gerufen. Ein Genossenschaftsverband überprüft im Interesse der Mitglieder und Gläubiger die neu gegründete Genossenschaft auf ihre wirtschaftliche Tragfähigkeit. Schließlich wird die Genossenschaft in das Genossenschaftsregister eingetragen. Für den Gründungsprozess stehen erfahrene Berater der Genossenschaftsverbände mit Rat und Tat zur Seite.

DHZ: Welche Kosten kommen auf die Mitglieder einer Genossenschaft zu?

Ott: Jedes Genossenschaftsmitglied zeichnet beim Eintritt in die Genossenschaft eine bestimmte Anzahl von Geschäftsanteilen. Die Höhe der zu zeichnenden Anteile ist in der Satzung festgelegt. Beim Austritt aus der Genossenschaft bekommt das Mitglied seinen Anteil in voller Höhe wieder ausbezahlt. Es besteht also kein Kursrisiko. Werden Leistungen von der Genossenschaft in Anspruch genommen, also zum Beispiel verschiedene Dienstleistungen beim Einkauf oder Absatz, müssen diese von den Mitgliedern bezahlt werden. Der Vorteil der Genossenschaft besteht nun darin, dass diese Leistungen in der Gemeinschaft günstiger erbracht werden können. Haben die Mitglieder im Verlauf des Geschäftsjahres zu viel für diese Leistungen bezahlt, dann wird dieser Gewinn der Genossenschaft an die Mitglieder rückvergütet. Diese Gewinnverwendung ist übrigens steuerbefreit.

DHZ: Genossenschaften gelten als besonders insolvenzsicher. Warum?

Ott: Die Insolvenzquote bei den Genossenschaften liegt seit vielen Jahren bei unter 0,1 Prozent. Damit ist die eG die mit Abstand insolvenzsicherste Rechtsform in Deutschland. Das liegt insbesondere an der Mitgliederorientierung, die im Genossenschaftsgesetz zwingend vorgeschrieben ist. Der Vorstand einer Genossenschaft hat sich um die Leistungen für die Mitglieder zu kümmern und ist nicht darauf aus, möglichst hohe Dividenden an die Kapitaleigner auszuzahlen. Er spekuliert auch nicht auf bestimmte Marktentwicklungen, wie dies bei anderen Geschäftsmodellen praktiziert wird. Diese bodenständige Wirtschaftsweise zahlt sich insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten aus, wie wir sie gerade erleben. Neben dem seriösen Geschäftsmodell tragen auch die genossenschaftlichen Verbundunternehmen und Prüfungsverbände mit ihren unterstützenden Leistungen zu diesem stabilen Fundament bei. Deswegen sind auch die neuen Genossenschaften so stabil.