Am 1. Juni tritt die zweite Stufe der gesetzlichen Neuregelung der Gebühren von Telefon-Warteschleifen in Kraft. Servicenummern, vor denen kostenpflichtige Warteschleifen geschaltet sind, dürfen dann nur noch unter besonderen Voraussetzungen geschaltet werden.
Verbraucherschützer beklagen seit längerem, dass in Warteschleifen von Servicenummern mit Vorwahlen wie 0180 oder 0900 teils Kosten von mehreren Euro zusammenkommen. Seit 1. September gilt bereits eine Übergangsregelung, wonach die ersten zwei Minuten einer Warteschleife kostenlos sein müssen. Die Änderungen sind Teil einer Reform des Telekommunikationsgesetzes, die 2012 beschlossen worden war.
Am 1. Juni 2013 tritt die zweite Stufe einer gesetzlichen Neuregelung in Kraft. Zulässig sind Warteschleifen dann nur noch bei Gratis-Nummern oder für Anrufe mit normalen Ortsvorwahlen. Gestattet bleiben sie auch, wenn für den Anruf ein Festpreis berechnet wird.
Dienstleistung muss stimmen
Die überteuerten Warteschleifen hatten Anrufer, die den angebotenen Service nutzen wollten, oft verärgert. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) setzt darauf, dass sich mit der Neuregelung auch die Wartezeit am Telefon verkürzt. "Entscheidend ist, welchen Gegenwert man etwa bei einer Service-Hotline erhält", sagte die Ministerin. Stimmen müsse die Dienstleistung, für die man bezahle.
Doch mit der Gesetzesänderung sind nicht alle zufrieden. Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte, die Regelung gehe zwar in die richtige Richtung, da horrende Kosten nicht mehr möglich seien. Sie wies darauf hin, dass Dialog-Ansagen mit einem Auswahlmenü aber weiterhin etwas kosten könnten. Dies sei "eine große Lücke, die die vielen schwarzen Schafe in der Branche ausnutzen werden". dhz/dpa
Die Details der Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes können Sie unter bmelv.de nachlesen.
