Der geplante Mindestlohn von 8,50 Euro sorgt weiter für Zündstoff. Nachdem zunächst unklar war, ob dieser Mindestlohn auch für Auszubildende gelten soll, dreht sich die Diskussion jetzt um Ausnahmen für junge Erwachsene. Das Handwerk fordert eine Altersgrenze.
Karin Birk

"Wenn jedoch lediglich Auszubildende vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen sind, wird damit ein berufsbildungspolitisch fataler Fehlanreiz gesetzt", warnte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Würden ungelernte Hilfstätigkeiten kurzfristig mehr Einkommen versprechen, könnten gerade Jugendliche aus bildungsfernen Milieus oder solche mit Migrationshintergrund noch schwerer von einer Lehre überzeugt werden.
Ausbildungsvergütungen ausgenommen
"Damit die Attraktivität des dualen Ausbildungssystems keinen Schaden nimmt, sollte jungen Menschen bis zu einer bestimmten Altersgrenze, zum Beispiel 25 Jahre, kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn garantiert werden", sagte er. Damit wäre eine Schlechterstellung von Auszubildenden gegenüber jungen Arbeitnehmern in Mindestlohn-Jobs vermieden.
DGB-Vorstandsmitglied Claus Matecki sieht das anders: "Es darf beim gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro keine Differenzierungen geben, auch nicht nach Alter", sagte er. Ausgenommen seien Ausbildungsvergütungen.
Zum Hintergrund: SPD und Union haben sich in ihrem Koalitionsvertrag auf einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro verständigt. Anders als in einem früheren Entwurf wurde der Passus über Ausnahmen für Auszubildende und viele Praktikanten aber herausgenommen.
Für das Gesetzgebungsverfahren fordert Schwannecke deshalb: "Es muss sichergestellt werden, dass der gesetzliche Mindestlohn nur für Arbeitnehmer gilt – nicht jedoch für Auszubildende und Praktikanten." Die Festsetzung der Ausbildungsvergütungen müsse weiterhin in den einzelnen Branchen den Sozialpartnern überlassen werden.
Mindestlohn für Praktikanten mit Abschluss
Wie der arbeits- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling, der DHZ sagte, sei in den Verhandlungen "immer klar gewesen, dass Auszubildende von der Mindestlohn-Reglung nicht erfasst werden". Dies gelte auch für Schüler- oder Studentenpraktika.
Für Praktikanten mit abgeschlossener Ausbildung oder Studium sieht es anders aus: "Da muss ein Mindestlohn gelten", sagt auch der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe, Peter Weiß. Matecki geht noch einen Schritt weiter. "Wir wollen grundsätzlich keine Praktika nach abgeschlossener Hochschul- oder Berufsausbildung, aber solange es sie gibt, muss auch hier der Mindestlohn von 8,50 Euro gelten."