Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat sich mit ihrem Vorschlag zur Neuordnung der Jobcenter nur wenig Freunde gemacht. Bayern und der Deutsche Städtetag fordern Nachbesserungen.
Kaum Beifall für von der Leyens Jobcenter-Pläne
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert ein Ende der Grundsatzdiskussion. Laut einem Bericht der "Stuttgarter Zeitung" will die Bundesregierung auf einem Spitzentreffen in Berlin mit den Ministerpräsidenten über die Reform der Jobcenter beraten.
Die vom Arbeitsministerium an Länder und Kommunen geschickten Entwürfe sehen eine freiwillige Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit (BA) bei der Betreuung von "Hartz-IV"-Empfängern in den Jobcentern vor. Die 69 Optionskommunen sollen unbefristet weiterbestehen können. Grund für die Änderung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Es hatte im Dezember 2007 die Zusammenarbeit von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen wegen unzulässiger Vermischung der Zuständigkeiten für verfassungswidrig erklärt.
Hohe Fehlerquote reduzieren
Bayerns Arbeitsministerin Christine Haderthauer (CSU) sagte: "Der Entwurf geht zwar in die richtige Richtung, trotzdem muss von der Leyen dringend nachbessern." Die Bundesarbeitsministerin müsse die Reform dazu nutzen, die hohe Fehlerquote zu reduzieren und dürfe nicht noch mehr Unsicherheiten schaffen. Die Neuorganisation der Jobcenter müsse als Chance genutzt werden, Transferempfängern zielgerichteter zu helfen. Die Jobcenter müssten sich auch nach der Vermittlung eines Arbeitsplatzes weiter um die ehemaligen Arbeitslosen kümmern, bis keine kommunalen Leistungen wie Wohngeldzahlung mehr notwendig sind. Zudem müssten die Mitwirkungsmöglichkeiten des Landes bei der Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur für Arbeit erhöht werden.
Der Hauptgeschäftsführer des Städtetags, Stephan Articus, kritisierte: "Die Entscheidungsbefugnisse der Bundesagentur sind eindeutig zu umfangreich, etwa bei der Festlegung des anzurechnenden Einkommens oder Vermögens." Er rechne mit Mehrkosten für die Kommunen in dreistelliger Millionenhöhe. Dafür müsse es einen Ausgleich geben. Immerhin gebe es erste Signale von Bund und Ländern, die Kommunen für die Kosten des Umbaus zu entschädigen.
Kritik aus Unions-Bundestagsfraktion
Der Vorsitzende der CDU/CSU-Arbeitnehmergruppe im Bundestag, Peter Weiß (CDU), zeigte sich von den Gesetzesplänen enttäuscht. "Wir sind nicht glücklich darüber, dass es keine Ausweitung bei den Optionskommunen gibt", sagte er. Die Kritik werde von vielen Fraktionsmitgliedern geteilt. Weiß verlangte eine größere Zahl von Optionskommunen. Die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erweiterung der Optionskommunen teile er nicht.
Der Geschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, sagte, von der Leyens Entwurf enthalte viele gute Ansätze. "Die Grundsatzdiskussionen sollten jetzt beendet werden, damit schnell Rechtssicherheit eintritt", betonte er. Landsberg bedauerte, dass die 346 Jobcenter, in denen Kommunen und die Bundesagentur für Arbeit gemeinsam Langzeitarbeitslose betreuen, nicht in bisheriger Form ihre Arbeit fortsetzen können. "Der einfachste Weg wäre eine Verfassungsänderung gewesen", sagte Landsberg. Die dafür notwendige Zweidrittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat sei offenbar nicht vorhanden.
Nach Informationen der "Stuttgarter Zeitung" soll das Gespräch der Bundesregierung mit den Länderchefs am 7. Februar im Arbeitsministerium stattfinden. Von Regierungsseite nimmt daran Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) teil.
ddp